Fernstudium fördern mit Bildungsgutschein nach AZAV
Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter fördern berufliche Weiterbildungen mit Hilfe von Bildungsgutscheinen. Ziel ist dabei, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die arbeitsuchend sind, ihre beruflichen Kenntnisse erweitern, sie der technischen Entwicklung anpassen oder einen beruflichen Abschluss erlangen. Ein Fernstudium ist ebenfalls förderfähig!
Hier hören Sie einen kurzen Podcast zum Thema Bildungsgutschein:
4 einfache Schritte zur Förderung
Zu Beginn ist ein Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters notwendig. Gern beraten wir Sie vorab und versorgen Sie mit allen nötigen Informationen zu Ihrem Wunschkurs. Die Weiterbildungen der SGD finden Sie zur Vorlage bei Ihrer Behörde hier.
Schicken Sie uns bitte den erhaltenen Bildungsgutschein sowie den ausgefüllten SGD-Schulungsvertrag im Original per Post zu. Ebenso brauchen wir ggf. den Nachweis Ihrer fachlichen Qualifikationen und eine schriftliche Bestätigung, dass die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nachdem die SGD als Bildungsträger Ihre fachliche Eignung überprüft hat, melden wir uns direkt bei der Behörde zurück.
Starten Sie Ihre geförderte Weiterbildung bei der SGD – Deutschlands führender Fernschule! Zusammen mit der Agentur für Arbeit begleiten wir Sie zu einem erfolgreichen Lehrgangs-Abschluss.
Was ist der Bildungsgutschein?
Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche, wie nach Jobverlust oder Kündigung, müssen nicht zwangsweise etwas Schlechtes sein: Die örtlichen Agenturen für Arbeit und die örtlichen Jobcenter bieten Menschen in diesem Fall in Form von Bildungsgutscheinen die Chance, sich beruflich umzuorientieren und weiterzubilden – zum Beispiel mit einem Fernstudium. Durch einen Bildungsgutschein wird die Finanzierung von Aus- und Weiterbildung übernommen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können damit ihre beruflichen Kenntnisse erweitern, um mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten.
Für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist ein persönliches Gespräch mit einer Beraterin oder einem Berater in einer örtlichen Arbeitsagentur oder im Jobcenter notwendig. Nach eingehender Beratung erhalten Sie dort direkt Ihren Bildungsgutschein – nutzen Sie die Chance und machen Sie sich fit für die Herausforderungen im Berufsleben!
Bildungsgutschein Voraussetzungen für eine Weiterbildung
Folgende Personen können gefördert werden:
- Beschäftigte, die durch eine Weiterbildung eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden möchten
- Arbeitslose und Arbeitssuchende, die eine berufliche Wiedereingliederung anstreben
- Personen, bei denen eine Weiterbildung oder Umschulung aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses notwendig ist
- Beschäftige, die sich in Kurzarbeit befinden
- Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag ausläuft oder denen eine Kündigung droht,
- Personen, die eine Weiterbildung für ihre berufliche Eingliederung benötigen oder aus der Elternzeit in ihren Beruf zurückkehren
- Personen, die sich wegen Krankheit beruflich neu orientieren müssen
Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird ein Bildungsgutschein ausgestellt. Dieser ist deutschlandweit einlösbar. Das Einlösen muss bei einem zugelassenen Träger (z. B. der SGD) und im Rahmen der eingetragenen Gültigkeitsdauer erfolgen.
In der Regel beträgt die Förderung 100 % der Kursgebühren. Nehmen Sie sich in jedem Fall ausreichend Zeit, um eine für Sie passende Weiterbildung auszuwählen.
Kommen Sie einfach auf uns zu. Unsere Förderexperten beraten und unterstützen Sie bei der Beantragung. Rufen Sie uns an.
SGD-Kurse: Fernstudium mit Bildungsgutschein
Zu beachten ist, dass mit dem Bildungsgutschein nur dann Weiterbildungen gefördert werden können, wenn der Träger und die Maßnahmen durch eine AZAV Zulassung anerkannt sind. Die Anerkennung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zeigt, dass die hohen Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit erfüllt wurden und die Berechtigung vorliegt, Bildungsgutscheine anzunehmen.
Die SGD bietet zurzeit mehr als 150 Fernlehrgänge an, die durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter gefördert werden können. Bei uns gibt es ein breites Spektrum an Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung, mit denen Sie Ihre Jobchancen erheblich steigern können.
Alle Fernkurse, die für eine Förderung mit Bildungsgutschein infrage kommen, sind entsprechend auf unserer Webseite gekennzeichnet. Zu den zugelassenen Kursen gehören unter anderem Weiterbildungen im Bereich Wirtschaft und Technik; genauso sind Lehrgänge im Bereich Gesundheit und Pflege oder das Nachholen des Hauptschulabschlusses förderfähig.
Aufgrund der Zulassung durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) und die Anerkennung nach AZAV werden unsere Kurse einer doppelten Qualitätsprüfung unterzogen und bieten Ihnen in jedem Fall die ideale Möglichkeit, sich flexibel und individuell mithilfe eines Bildungsgutscheins weiterzubilden.
Bildungsgutschein im Fernstudium: Ihr Antrag bei der SGD
Nachdem Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben, können Sie hier Ihr Anmeldeformular herunterladen. Anschließend senden Sie bitte das Formular plus den Bildungsgutschein im Original an uns.
Unser Betreuungsteam prüft, ob die fachlichen Anforderungen an das Bildungsziel erfüllt sind, und informiert Sie über den Aufnahmestatus. Sie können gerne vor dem Beratungsgespräch bei der Behörde auf uns zukommen, um zu besprechen, welche Weiterbildungsmaßnahme im Fernstudium für Sie geeignet sein könnten.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Stöbern in den Kursangeboten – Sie werden bestimmt die passende Weiterbildung finden.
Individuell auf sie ausgerichtete SGD-Fördermaßnahmen
Die SGD bietet Ihnen individuell auf Sie ausgerichtete SGD-Fördermaßnahmen, auch wenn Sie keinen Kurzarbeiterbescheid haben und sich nicht für staatliche Fördermaßnahmen qualifizieren.
- Wir reduzieren die monatlichen Gebühren für Sie, indem wir die Laufzeit der SGD-Weiterbildung individuell an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen: Bilden Sie sich bereits ab 75 EUR/Monat qualifiziert weiter.
- Nur wir bieten die SGD-Sozialgarantie: Sollte sich im Verlauf Ihres SGD-Fernstudiums Ihre persönliche Situation ändern, nehmen wir Rücksicht und gehen flexibel darauf ein.
- Wir verlängern den SGD-Testmonat individuell für Sie: Testen Sie uns bequem und unverbindlich. Sie zahlen erst nach dem Testzeitraum.
- Schneller zum Erfolg: Alle SGD-Lehrgänge können auch kompakt mit verkürzten Laufzeiten absolviert werden.
Ihre Unterlagen zum Fernstudium mit AZAV
Aktuelle Maßnahmennummern finden Sie hier.
Wir bieten Ihnen an einigen Standorten sogenannte Rückzugsorte an.
Was sind Rückzugsorte:
Grundsätzlich sind unsere Fernlernangebote so gestaltet, dass sie bequem von zu Hause oder unterwegs genutzt werden können. Mit unseren Rückzugsorten möchten wir speziell Lernerinnen und Lernern, die per Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit oder ein Jobcenter gefördert werden, Lernplätze anbieten, die Ihnen die Möglichkeit geben, im Einzelfall außerhalb von zu Hause zu lernen oder an einem Meeting teilzunehmen.
Wer betreut mich an den Rückzugsorten:
An den Rückzugsorten werden Ihnen lediglich Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Es findet keine fachliche Betreuung vor Ort statt. Diese erhalten Sie weiterhin durch Ihre Tutorinnen und Studienbetreuer ihrer Fernschule oder Fernhochschule z.B. über ihren Online Campus bzw. Online-Studienzentrum. Die Ansprechpartner vor-Ort an den Rückzugsorten kennen natürlich die Kooperation.
Was muss ich mitbringen:
Ihre Technik (Laptop/Tablett) bringen Sie selbst mit. Ebenso wie Ihre Unterrichtsmaterialien. Vor Ort wird kein PC gestellt und auch kein technischer Support geleistet. W-Lan ist selbstverständlich verfügbar. Speisen und Getränke können Sie sich selbst mitbringen oder ggf. vor Ort käuflich erwerben.
Werden Fahrtkosten erstattet:
Es werden keine Fahrtkosten zu den Rückzugsorten erstattet
Wie melde ich mich für einen Rückzugsort an:
Wir können keine dauerhafte Nutzung der Rückzugsorte garantieren. Bitte sprechen Sie immer erst ihre Fernschule oder Fernhochschule an, wenn Sie einen Rückzugsort nutzen wollen. Wir schauen dann, ob an ihrem gewünschten Rückzugsort ein Platz verfügbar ist und geben Ihnen Bescheid.
Die Rückzugsorte werden durch unseren Partner Klett Corporate Education (KCE) zentral gebucht. Für Anfragen wenden Sie sich bitte an Rueckzugsorte(at)klett-corporate-education.de.
FAQ rund um den Bildungsgutschein
Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter kann Sie mit einem Bildungsgutschein unterstützen. Durch den Bildungsgutschein sichert Ihnen Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter zu, bestimmte Kosten für Sie zu übernehmen, die durch die Lehrgänge und Kurse anfallen.
AZAV ist die Abkürzung für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
Durch einen Bildungsgutschein können bis zu 100 % der anfallenden Kosten gefördert werden. Die Förderhöhe legt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter fest.
Es können alle Kosten übernommen werden, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen. Dazu zählen neben den Lehrgangsgebühren z.B. eventuell entstehende Fahrt-, Unterbringungs-, Verpflegungs- und Kinderbetreuungskosten.
Einen Bildungsgutschein können arbeitslose, aber auch berufstätige Menschen erhalten. Wichtig ist die Notwendigkeit der Weiterbildung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beenden können oder eine drohende Arbeitslosigkeit vermeiden können.
Es besteht leider kein Rechtsanspruch.
Einen Bildungsgutschein können Sie nur nach einer persönlichen Beratung bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter erhalten und es muss in dem Rahmen die Notwendigkeit festgestellt werden eine bereits bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
In Ihrem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel und die Qualifizierungsinhalte festgelegt, die Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt entscheidend verbessern sollen.
Für Ihre Suche ist das zentrale und kostenlose Informationssystem KURSNET zu empfehlen. Hier finden Sie bundesweit Informationen zu Bildungsangeboten und Bildungsanbietern. Auch die über 170 Weiterbildungen der sgd sind hier zu finden. http://www.kursnet.arbeitsagentur.de/
Der Bildungsgutschein weist eine Gültigkeitszeitraum aus. Während der Gültigkeitsdauer kann der Bildungsgutschein für eine AZAV-zugelassene Maßnahme eingereicht werden.
Setzen Sie sich daher frühzeitig mit dem Bildungsanbieter in Verbindung, da vor der Aufnahme in die Maßnahme in der Regel noch Formalitäten erledigt werden müssen. Siehe hierzu Merkblatt SGD-Teilnahme mit Bildungsgutschein.
Der Bildungsgutschein muss innerhalb des Gültigkeitszeitraumes und vor Beginn Ihrer Teilnahme bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eingereicht werden, sonst verliert er seine Gültigkeit.
Der Erwerb eines Hauptschulabschlusses ist durch einen Bildungsgutschein förderbar. In der Regel erfolgt eine solche Förderung in Kombination mit einer individuell festgelegten beruflichen Qualifizierungsmaßnahme. Sprechen Sie hier Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter an.
Nein, die Abrechnung des Bildungsgutscheins erfolgt direkt zwischen dem Träger der Maßnahme und der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter.