Bildungsurlaub
In den meisten Bundesländern haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich für eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung von Ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen. Mit dem Bildungsurlaub werden auch die SGD-Seminare gefördert, die Bestandteil vieler unserer Studiengänge sind.
Es gibt jedoch keine einheitliche Bundesgesetzgebung für den Bildungsurlaub. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen zu Umfang, Voraussetzungen und Antragsmodalitäten. Bitte informieren Sie sich darüber bei der für Sie zuständigen Behörde, deren Kontaktdaten Sie in der untenstehenden Liste finden.
Ihren Antrag auf Bildungsurlaub können Sie direkt mit Ihrer Seminaranmeldung bei uns einreichen. Wir beantragen dann den Bildungsurlaub beim zuständigen Ministerium für Sie. Bedenken Sie jedoch, dass wir den Bildungsurlaub 3 Monate vor Seminarbeginn beantragen müssen. Zuständig ist dabei immer das Bundesland, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Hauptsitz hat.
Achtung: Für SGD-Teilnehmer:innen aus Bayern und Sachsen gibt es derzeit leider keine gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub.
Baden-Württemberg – Regierungspräsidium Karlsruhe:
0721 926-2055
bildungszeit@rpk.bwl.de
Berlin – Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales:
030 9028 – 1484, -1485, -1482
Bildungsurlaub@senaif.berlin.de
Brandenburg – Ministerium für Bildung, Jugend und Sport:
0331 – 866 37 61
ramona.stahr@schulaemter.brandenburg.de
Bremen – Senatorin für Kinder und Bildung:
0421 361-96875
bildungsurlaub@bildung.bremen.de
Hamburger Institut für Berufliche Bildung Referat:
Bildungsurlaub – HI 43
Hamburger Str. 131
22083 Hamburg
Fax: 040 427 967 080
Mail: bildungsurlaub@hibb.hamburg.de
Mecklenburg-Vorpommern – Landesamt für Gesundheit und Soziales:
0385 3991-542 , -540
christel.barra@lagus.mv-regierung.de
Niedersachsen – Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung:
0511 300330-10, -81
soltendieck@aewb-nds.de
Nordrhein-Westfalen – Ministerium für Schule und Weiterbildung:
0211 5867-40
www.schulministerium.nrw.de
Rheinland-Pfalz – Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur:
06131 162893
bildungsfreistellung@mwwk.rlp.de
Saarland – Ministerium für Bildung und Kultur:
0681 5017266
weiterbildung@bildung.saarland.de
Saarland – Ministerium für Bildung und Kultur:
0681 5017266
weiterbildung@bildung.saarland.de
Schleswig-Holstein – Investitionsbank Schleswig- Holstein:
0431 99051111
bildungsfreistellung@ib-sh.de
Thüringen – Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport:
0361 39601-949
Info.Bildungsfreistellung@tmbjs.thueringen.de
Mo. - Fr. 8:00 bis 20:00 Uhr
und Sa. 9:00 bis 17:00 Uhr