Ausbildung der Ausbilder (IHK)
Mit der Ausbildung bieten Unternehmen nicht nur jungen Menschen eine berufliche Perspektive – sie sichern auch sich eine wirtschaftliche Zukunft. Denn fachlich qualifizierte Mitarbeiter:innen werden immer mehr zum Wettbewerbsvorteil – insbesondere für die globalisierte deutsche Wirtschaft. Den Grundstein dafür legt eine gewissenhafte und professionelle Ausbildung – eine verantwortungsvolle und in allen Branchen gefragte Aufgabe, auf die Sie dieser Kurs mit berufspädagogischen Kenntnissen vorbereitet.
Ihre Vorteile im Fernstudium
Maximale
Flexibilität
Intensive
Studienbetreuung
Ausgezeichnete
Qualität
4 Wochen
gratis testen
Keyfacts zum Kurs
SGD-Abschlusszeugnis nach erfolgreicher Kursteilnahme
Abschluss „Ausbildung der Ausbilder (IHK)“ nach bestandener IHK-Prüfung
Empfehlung: 6 Monate bei ca. 6 bis 8 Std. pro Woche
Flexible Lehrgangslaufzeit bis zu 12 Monate
Ihre Förderungsmöglichkeiten
Diese Weiterbildung ist nach AZAV zertifiziert und über Bildungsgutschein bis zu 100 % förderfähig. Ob Sie arbeitslos/arbeitssuchend oder berufstätig sind, die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und unterschiedlichen Optionen der Kurslaufzeiten ermöglichen Ihnen eine passende Teilnahme. Aufgrund der Fördermöglichkeit mit Bildungsgutschein gibt es ein eigenes Anmeldeverfahren, das zu berücksichtigen ist. Wir haben Ihnen hier erste Informationen zusammengestellt. Unser Team der SGD-Bildungsberatung berät Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation (Telefonnummer 06151-3842-6 oder per E-Mail beratung@sgd.de). Auf Ihren Kontakt freuen wir uns.
Bildungsqualität, auf die Sie sich verlassen können
Berufliche Perspektive mit Weiterbildung zum Ausbilder
Mit dieser Qualifikation legen Sie ein sicheres Fundament für Ihren beruflichen Aufstieg. Viele Betriebe können es sich nicht leisten, ihre Mitarbeitenden zu Weiterbildungszwecken von der Arbeit freizustellen. Dieser Kurs bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in Eigeninitiative neben Ihrem Beruf zu qualifizieren.
Wenn Sie im gewerblich-technischen Bereich aus verschiedenen Hierarchie-Ebenen und Funktionsbereichen kommen, z. B. Produktion, Fertigungssteuerung, Werkinstandhaltung oder Qualitätssicherung, dann ist dieser Aufstiegslehrgang genau das Richtige für Sie.
Ebenfalls ist der Lehrgang bestens für Sie geeignet, wenn Sie als Selbstständige oder Selbstständiger in Ihrem Geschäft oder Betrieb ausbilden möchten.
Lernziele der Weiterbildung zum Ausbilder
Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten. Sie bekommen von uns praxisnahe Kenntnisse, die Sie später als Ausbilder oder Ausbilderin benötigen. In Ihrem Fernlehrgang setzen Sie sich außerdem mit persönlichen Kompetenzen und Fähigkeiten auseinander, die Sie als beliebte:n Ausbilder:in auszeichnen. Außerdem bieten wir Ihnen eine professionelle und gezielte Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung.
Rückkehr der Meisterpflicht
2020 wurde die Meisterpflicht wieder eingeführt - was bedeutet, dass der Unternehmensinhaber oder Betriebsleiter (je nach Gewerk) ab sofort wieder einen Meisterbrief oder einen gleichartigen Abschluss vorweisen muss.
Bei uns können Sie sich auf Teil Ⅲ und Teil Ⅳ der Meisterprüfung im Fernstudium entspannt von zu Hause vorbereiten.
Machen Sie Ihren Handwerksmeister (Teil Ⅲ & Teil Ⅳ) bei uns im Fernlehrgang. Belegen Sie den Kurs „Ausbildung der Ausbilder (IHK)“ und erhalten auf den Lehrgang „Gepr. Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) – Meister Teil Ⅲ“ 15% Rabatt.
Weitere Infos unter 0800 806 60 00
Teil Ⅲ Gepr. Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) - Meister Teil Ⅲ
Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen
Kursteilnahme: Zum Start des SGD-Lehrgangs benötigen Sie keine besonderen Vorkenntnisse. Um zur IHK-Prüfung zugelassen zu werden, ist aber eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich.
Technik: Sie benötigen einen Standard-Multimedia-PC mit Betriebssystem Windows und Internetanschluss. Unser Tipp: Das optimale Lernerlebnis erreichen Sie in der Kombination von SGD-App (Handy) mit PC bzw. Laptop oder Tablet.
- Studienmappe
- 9 Studienhefte
- 1 Fallstudienheft
- 1 Heft mit Prüfungssimulation
- Lernsoftware zu den Themen Moderation und Präsentation
- Zugang zum SGD-OnlineCampus
Unsere exklusiven Studienservices:
Bei uns haben Sie für alle Belange Ihren persönlichen Ansprechpartner: Ob Studienplanung, Einsendeaufgaben oder Zeugnisübergabe – bei organisatorischen Angelegenheiten steht Ihnen unser freundliches Beraterteam gern zur Seite.
Für Ihren Lernerfolg sind unsere Fernlehrer für Sie da. Sie korrigieren nicht nur Ihre Einsendeaufgaben, sondern geben Ihnen in jeder Studienphase Antworten, Tipps und wertvolle Hinweise zum Erreichen Ihrer ganz persönlichen Ziele.
Exklusiv für SGD-Teilnehmer: umfassender, kostenloser Zugriff auf mehr als 1.000.000 Statistiken zu über 80.000 Themen des führenden Statistik-Portals statista.
Der Lehrgang Ausbildung der Ausbilder (IHK) ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in Köln unter der Nummer 573210 geprüft und staatlich zugelassen.
Sie haben jederzeit Zugang zum SGD-OnlineCampus. Diesen können Sie als Übungs-Plattform nutzen (Infos, Chats, Foren). Zudem haben Sie über den sgd-OnlineCampus Zugriff auf Ihre Digitalen Lernkarten. Die Nutzung ist nicht erforderlich, um das Lehrgangsziel zu erreichen.
Online-Infoveranstaltung
am 28. November 2024 | 18:30 Uhr.
Lernen Sie die SGD, die Fernstudiengänge und das Konzept Fernstudium in unserer Online-Infoveranstaltung kennen.
Bei der SGD stehen Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Mittelpunkt: Wir wollen, dass Sie sich voll und ganz auf das Lernen konzentrieren können. Deshalb unterstützen wir Sie von Anfang an mit unserem ausgezeichneten Rundum-Service.
Die richtige Fernschule und den passenden Fernstudiengang zu finden, ist nicht immer einfach. Wir nennen Ihnen 12 gute Gründe, warum Sie ein Fernstudium bei der SGD starten sollten und warum Sie bei der SGD immer den besten Preis erhalten.
Wir freuen uns und sind sehr stolz, Ihnen die Videoeinsendungen des SGD-Videowettbewerbs präsentieren zu dürfen.
Sie können sieben ergänzende Online-Infoveranstaltungen besuchen, um Ihr Wissen aufzufrischen und zu vertiefen. Hier werden Sie von erfahrenen Dozierenden optimal betreut und auf die Prüfung vorbereitet.
Durch die Umstellung von Seminaren auf Webinare haben wir unseren Studierenden aktuell für diesen Kurs die Möglichkeit geschaffen, ihren Kurs erfolgreich abzuschließen. Über das aktuelle Angebot werden wir entsprechend kurzfristig informieren.
Sie erhalten nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme das SGD-Abschlusszeugnis als Bestätigung Ihrer Leistungen. Den Abschluss „Ausbildung der Ausbilder (IHK)“ erlangen Sie nach bestandener IHK-Prüfung. Damit verfügen Sie über das erforderliche Zertifikat, um als Ausbilder oder Ausbilderin tätig werden zu können.
Auf Wunsch erhalten Sie beide Zeugnisse auch als international verwendbare Dokumente in englischer Sprache. Diese Abschlüsse sind in Wirtschaft, Industrie und Öffentlichkeit anerkannt und geschätzt.
Das besondere SGD-Angebot: Ihr persönlicher Testmonat. Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Zusätzlich erhalten Sie als freiwillige Zusatzleistung von der SGD weitere 14 Tage Zeit, die Leistungen und den Service in aller Ruhe zu testen. Sollten Sie nicht überzeugt sein und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, werden Ihnen für diese 4 Wochen natürlich keine Studiengebühren berechnet – diese Zeit ist dann absolut kostenlos für Sie. Wenn Sie Ihren Fernlehrgang fortsetzen, zählt diese Zeit zur regulären Studiendauer und wird entsprechend den Angaben auf den Innenseiten der Studienanmeldung berechnet.
Starten Sie deshalb jetzt ohne Risiko mit Ihrem Kurs Ausbildung der Ausbilder (IHK)!
Zur AnmeldungAusbildereignungsprüfung: Häufig gestellte Fragen
Welche Berufe darf ich als Ausbilder ausbilden?
Die Gesamtheit aller Ausbildungsberufe ist in einem Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) veröffentlicht. Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Ausbildungsberufe staatlich anerkennen und hierfür Ausbildungsordnungen erlassen (§ 4 BBiG; § 25 HwO).
In diesen Ausbildungsberufen darf der Ausbilder dann auch nach der Ausbildungsordnung ausbilden.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist verpflichtet, dieses Verzeichnis zu führen und dieses jährlich zu veröffentlichen.
Wie lange ist der Ausbilderschein gültig?
§ 29 BBiG beschreibt die „Persönliche Eignung“ des Ausbilders. Verliert der Ausbilder diese Eignung, darf er nicht mehr ausbilden.
Die einmal erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung ist damit solange gültig, solange der Ausbilder nicht gegen geltende Gesetze verstößt oder ihm aus anderweitigen Gründen die Eignung zum Ausbilden von der jeweils zuständigen Stelle entzogen wird.
Muss ich in einem Unternehmen beschäftigt sein, um Ausbilder werden zu können?
Nein. Aber nur jene Ausbilder dürfen Auszubildende ausbilden, die persönlich und fachlich geeignet sind (§ 28 BBiG). Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
- Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
- wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat (§ 29 BBiG).
Um die Vermittlung der Ausbildungsinhalte zu gewährleisten, ist die fachliche Eignung erforderlich. Dazu gehören berufliche sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 30 BBiG): Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer z. B. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat. Ferner ist der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gesondert nachzuweisen (AEVO). Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann Personen, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht besitzen, die fachliche Eignung nach Anhörung der zuständigen Stelle widerruflich zuerkennen.