Bildungsurlaub - Alles Wichtige in der Übersicht

Was ist eigentlich Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub ist eine besondere Form des bezahlten Urlaubs. Dieser Sonderurlaub dient ausschließlich zur beruflichen oder politischen Weiterbildung. Um deutlich zu machen, dass es sich um keinen Erholungsurlaub handelt, wird häufig auch der Begriff „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ verwendet. Der Anspruch auf Bildungsurlaub obliegt der Bildungshoheit und wird deshalb von den einzelnen Bundesländern individuell festgelegt. Die Unterschiede der Ansprüche sind dabei sehr groß. In Bayern beispielsweise gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. In Niedersachsen sind es hingegen 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr.

 

Wann habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

In den Bundesländern, in denen der gesetzliche Anspruch vorhanden ist, haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Auszubildende in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst Anspruch auf den Bildungsurlaub. Dies gilt in entsprechend reduziertem Umfang auch für Teilzeitkräfte und Menschen mit einem Minijob. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Zivildienstleistende sind meistens nicht anspruchsberechtigt. In der Probezeit besteht generell kein Anspruch auf Bildungsurlaub. Die Bildungsurlaubsgesetze unterscheiden sich aber in allen Bundesländern – beispielsweise was den Zeitpunkt betrifft, an dem der Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden darf und wie lang er ist. Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Abschnitt.  

 

Bildungsurlaub nach Bundesländern

Unter den folgenden Links erfahren Sie, in welchem Umfang Sie in Ihrem Bundesland einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben und was Sie sonst noch dafür beachten müssen:

 

Muss mir mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub genehmigen?

Grundsätzlich muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber einen Bildungsurlaub genehmigen, falls das Gesetz (z. B. das Berliner Bildungsurlaubsgesetz oder das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz) in ihrem oder seinem Bundesland es so vorschreibt. Allerdings gibt es auch Ausnahmefälle, bei denen ein Antrag auf Bildungsurlaub abgelehnt werden kann. Diese Ausnahmefälle müssen nachvollziehbar und belegbar sein. Mögliche Gründe für eine Ablehnung sind:

  • Der Antrag auf Bildungsurlaub war nicht formgerecht.
  • Der Antrag war nicht fristgerecht.
  • Der Bildungsurlaub überschneidet sich mit wichtigen Projektfristen.
  • Andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens haben aus betrieblichen Gründen Urlaubsvorrang.
  • Die Bildungsmaßnahme ist für die Arbeitsstelle irrelevant.

Eine Ablehnung von Bildungsurlaub muss immer schriftlich erfolgen. Wurde der Antrag abgelehnt, lohnt es sich, direkt einen neuen Antrag für einen anderen Termin oder eine andere Bildungsveranstaltung zu stellen. Wenn die Bildungsfreistellung in einem Kalenderjahr aus unterschiedlichen Gründen nicht in Anspruch genommen wurde, kann diese in das nächste Kalenderjahr übertragen werden.

 

Darf meine Arbeitgeberin oder mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub von meinem Jahresurlaub abziehen?

Nein, die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf die Bildungsfreistellung nicht vom Jahresurlaub abziehen. Der Bildungsurlaub ist ein Sonderurlaub, bei dem ebenfalls die Fortzahlung des Gehaltes gewährleistet wird. Der im Arbeitsvertrag festgelegte Erholungsurlaub für ein Kalenderjahr bleibt weiterhin bestehen.

 

Für welche Bildungsveranstaltungen kann ich mich für den Bildungsurlaub einschreiben?

Das Weiterbildungsangebot ist breit gefächert. Grundsätzlich kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer frei entscheiden, welche Bildungsmaßnahme sie oder er besuchen möchte. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung in dem Bundesland der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers anerkannt ist. In Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise diverse Yogakurse, Excel-Schulungen oder Rhetorik-Kurse anerkannt. In anderen Bundesländern kann während des Bildungsurlaubs sogar ein Gleitschirm-Schein erworben werden. Allerdings könnte die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Bildungszeit ablehnen, falls die Bildungsmaßnahme nichts mit dem Beruf zu tun hat. Verschiedene Gerichte haben dazu unterschiedlich entschieden.

 

 

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Wenn Sie folgende Schritte beachten, erhöhen Sie Ihre Chancen, die Freistellung für den Bildungsurlaub genehmigt zu bekommen:

  1. Anspruch auf Bildungsurlaub prüfen. Wie viele Arbeitstage im aktuellen Kalenderjahr dürfen Sie dafür benutzen? Wurden Tage aus dem letzten Kalenderjahr übernommen?
  2. Suchen Sie eine passende Weiterbildung aus, die Sie am meisten interessiert und Sie evtl. auch im Berufsleben voranbringt.
  3. Prüfen Sie ganz genau, ob die Weiterbildungsmaßnahme auch vom jeweiligen Bundesland anerkannt ist. In vielen Bundesländern sind die anerkannten Seminare und Kurse in der Bildungsdatenbank eingetragen. Im Zweifelsfall sollten Sie den Weiterbildungsanbieter kontaktieren.
  4. Informieren Sie Ihren Vorgesetzten, dass Sie den Wunsch haben, in naher Zukunft einen Bildungsurlaub zu machen.
  5. Haben Sie eine mündliche Zusage, können Sie sich für die gewünschte Weiterbildung anmelden.
  6. Nach der Anmeldung erhalten Sie Unterlagen, mit denen Sie einen offiziellen Antrag auf Bildungsfreistellung stellen können.
  7. Schicken Sie den Antrag auf Bildungsurlaub an die zuständige Abteilung oder Person in Ihrem Unternehmen innerhalb der gesetzlichen Frist. Im Idealfall stellen Sie Ihren Antrag deutlich früher und warten nicht bis auf den letzten Drücker.
  8. Achten Sie darauf, dass der Eingang des Antrags mit Datum und Unterschrift bestätigt wird.

Nach dem Bildungsurlaub müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Teilnahmebestätigung einreichen, damit nachgewiesen wird, dass Sie auch dort waren. Falls Sie während des Zeitraums des Bildungsurlaubs krank werden, müssen Sie dies unverzüglich dem Arbeitgeber melden.

Wird der Bildungsurlaub abgelehnt, versuchen Sie es mit einem neuen Termin oder mit einer anderen Maßnahme, falls Sie sich für weitere Maßnahmen interessieren.

 

Kann ich Bildungsurlaub für mein Fernstudium beantragen?

Bei akademischen Fernstudiengängen ist die Beantragung von Bildungsurlaub häufig kompliziert. Denn hier müssen die detaillierten Vorgaben der Bundesländer berücksichtigt werden. In manchen Bundesländern sind Fernstudiengänge anerkannt, in anderen Bundesländern hingegen muss die Anerkennung zunächst beantragt werden. In den meisten Fällen jedoch kann man Bildungsurlaub für Präsenzveranstaltungen beantragen. Für das Selbststudium zu Hause geht das in den meisten Fällen nicht.

 

Bildungsurlaub online

Lange Zeit war der Bildungsurlaub nur für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen möglich und in den meisten Bundesländern ist dies nach wie vor der Fall. Im Zuge der Corona-Pandemie haben aber einige Bundesländer die Teilnahme an Online bzw. Hybridveranstaltungen im Bildungsurlaub zugelassen.

Mehr dazu hier: 

Bildungsurlaub steuerlich absetzen

Lässt sich der Bildungsurlaub steuerlich absetzen? Ja, wenn die besuchte Bildungsveranstaltung der beruflichen Weiterbildung dient. Weitere Informationen dazu, welche Kosten sich steuerlich absetzen lassen und für welche Bildungsveranstaltungen das gilt, erhalten Sie auf folgender Seite:


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