Bildungsurlaub Bremen

Der Bildungsurlaub in Bremen dient dazu, sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Dafür wird man eine Zeit lang bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freigestellt. Der Begriff Bildungsurlaub wird dafür nach wie vor häufig verwendet. Da es sich dabei aber nicht wirklich um Urlaub handelt, gibt es in vielen Bundesländern andere Bezeichnungen dafür, z. B. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. In Bremen ist die offizielle Bezeichnung des Bildungsurlaubs Bildungszeit. Der Rechtsanspruch auf Bildungszeit wird dort mit dem Bremischen Bildungszeitgesetz (BremBZG) geregelt.  

 

Wer hat in Bremen Anspruch auf Bildungsurlaub?

In Bremen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits sechs Monate in einem Beschäftigungsverhältnis sind und deren Arbeitsplatz sich im Bundesland Bremen befindet, Anrecht auf Bildungszeit. Den gleichen Anspruch auf Bildungszeit haben Auszubildende, Personen in arbeitnehmerähnlichen Stellungen, Minijobber, Menschen in Behinderteneinrichtungen und Menschen in Heimarbeit. Für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter gilt nicht das Bremische Bildungszeitgesetz, sondern die Bremische Urlaubsverordnung - BremUrlVO. 

 

Für welche Bildungsveranstaltungen kann man in Bremen Bildungsurlaub nehmen?

Die Bildungszeit soll der politischen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung dienen. Anerkannte Kurse zur politischen Weiterbildung beschäftigen sich beispielsweise mit verschiedenen Ländern und deren Politik. Für den Ausbau der beruflichen Fähigkeiten werden z. B. EDV-Kurse oder Kurse zur Stressbewältigung angeboten. In den Bereich der allgemeinen Weiterbildung fallen auch Kursangebote wie Yoga oder andere auf die Gesundheit fokussierte Seminare.

 

 

Wie viele Tage kann man in Bremen Bildungsurlaub nehmen?

Wenn man in Bremen regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeitet, hat man innerhalb von 2 Kalenderjahren Anrecht auf zehn Tage Bildungszeit. In Bremen wird der Anspruch auf den Bildungsurlaub immer auf zwei Kalenderjahre berechnet. Hat man also gerade in einem Betrieb begonnen zu arbeiten, dann stehen einem nach sechs Monaten 10 Tage Bildungsurlaub für die nächsten beiden Kalenderjahre zu. Die Bildungsveranstaltung muss mindestens einen Tag lang sein – bei acht Unterrichtsstunden mit je 45 Minuten. Ist die Bildungsveranstaltung mehrtägig, muss die Zahl der Unterrichtsstunden pro Tag durchschnittlich 6 Stunden betragen. Die Zahl der Stunden kann aber flexibel verteilt werden.

 

Welche Fristen muss man für den Bildungsurlaub in Bremen beachten?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten rechtzeitig bei ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber die Bildungszeit beantragen. Bei der Anmeldung zur Bildungsveranstaltung erhalten sie eine Anmeldebestätigung, die bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber spätestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung einzureichen ist.

 

Weitere Informationen zur Bildungszeit in Bremen

Bei zwingenden betrieblichen Belangen oder bei unter sozialen Gesichtspunkten vorrangigen Urlaubsansprüchen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Bildungszeit ablehnen. Dies muss so früh wie möglich, spätestens innerhalb einer Woche mitgeteilt werden.

 

In Bremen ist folgende Stelle für die Bildungszeit zuständig:

 

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Referat 23

Rembertiring 8-12

28195 Bremen


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