Bildungsurlaub Saarland

Der Bildungsurlaub im Saarland dient dazu, sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Dafür wird man eine Zeit lang bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freigestellt. Der Begriff Bildungsurlaub wird dafür nach wie vor häufig verwendet. Da es sich dabei aber nicht wirklich um Urlaub handelt, gibt es im vielen Bundesländern andere Bezeichnungen dafür, z. B. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. Im Saarland ist die offizielle Bezeichnung des Bildungsurlaubs Bildungsfreistellung. Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung wird dort mit dem saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) geregelt.  

 

Wer hat im Saarland Anspruch auf Bildungsurlaub?

Im Saarland haben laut SBFG Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Auszubildende einen Freistellungsanspruch von der Arbeit zum Zwecke der Teilnahme an einer beruflichen oder politischen Weiterbildungsveranstaltung. Auch für die Qualifizierung für ein Ehrenamt ist die Freistellung von der Arbeit möglich. Die Beschäftigung muss überwiegend im Saarland sein. Die oder der Beschäftigte muss bereits mindestens 12 Monate im Unternehmen tätig gewesen sein, um eine Freistellung für Bildungsurlaub beantragen zu können. Diese Weiterbildung kann dann auch erst im zweiten Kalenderjahr der Beschäftigung stattfinden.

 

Für welche Bildungsveranstaltungen kann man im Saarland Bildungsurlaub nehmen?

Zu beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen, für die man im Saarland die Bildungsfreistellung beantragen kann, gehören z. B. Seminare über betriebliche Organisation, Management, Marketing, Technik, Touristik u. v. m. Auch EDV- und Sprachkurse fallen in diesen Bereich. Politische Weiterbildungsveranstaltungen umfassen unter anderem Seminare zu verschiedenen Städten und Ländern und deren Politik.

 

 

Wie viele Tage kann man im Saarland Bildungsurlaub nehmen?

Beschäftigte im Saarland können bis zu sechs Tage im Jahr von der Arbeit für die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung befreit werden (bei regelmäßiger Arbeit an fünf Tagen in der Woche). Allerdings müssen Beschäftigte ab dem dritten Tag des Bildungsurlaubs für die Hälfte der Zeit arbeitsfreie Zeit (also in der Regel den normalen Erholungsurlaub) einbringen. Die arbeitsfreie Zeit kann aber auch mit Überstunden ausgeglichen werden.

 

Welche Fristen muss man für den Bildungsurlaub im Saarland beachten?

Spätestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung muss der Antrag auf die Freistellungstage bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eingehen. Die Entscheidung über den Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Bildungsveranstaltung mitgeteilt werden.

 

Einschränkungen des Bildungsurlaubs im Saarland

In Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten haben maximal 30 % der Beschäftigten pro Kalenderjahr Freistellungsanspruch auf Bildungsurlaub. Hat der Betrieb bis zu 50 Beschäftigte, kann die Freistellung zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung abgelehnt werden, wenn bereits mindestens drei Tage pro Beschäftigtem für betriebliche Weiterbildung in Anspruch genommen wurden.

 

Im Saarland ist folgendes Ministerium für den Bildungsurlaub zuständig:

 

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr – Referat F 6 (berufliche Weiterbildung)

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Tel.: 0681 501 3800


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