Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt

Der Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt dient dazu, sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Dafür wird man eine Zeit lang bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freigestellt. Der Begriff Bildungsurlaub wird dafür nach wie vor häufig verwendet. Da es sich dabei aber nicht um Erholungsurlaub handelt, gibt es in vielen Bundesländern andere Bezeichnungen dafür, z. B. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. In Sachsen-Anhalt ist die offizielle Bezeichnung des Bildungsurlaubs Bildungsfreistellung. Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung wird dort mit dem Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) geregelt.  

 

Wer hat in Sachsen-Anhalt Anspruch auf Bildungsurlaub?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Arbeitsstelle im Bundesland Sachsen-Anhalt haben Anspruch auf die Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung. Sie müssen sich allerdings bereits mindestens sechs Monate in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Die Weiterbildungsveranstaltung muss zudem der berufsspezifischen Weiterbildung dienen. Das Bildungsfreistellungsgesetz gilt nicht für Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Zielvieldienst-Leistende.

 

Für welche Bildungsveranstaltungen kann man in Sachsen-Anhalt Bildungsurlaub nehmen?

Weiterbildungsveranstaltungen zur berufsspezifischen Weiterbildung umfassen allgemeine Themen und fachlich spezifische Themen. Unter die allgemeinen Themen fallen unter anderem Kurse zu Gesundheit und Ernährung, stoffübergreifende Veranstaltungen wie Motivationstrainings oder Kurse zur gewaltfreien Kommunikation. Fachspezifische Kurse gibt es beispielsweise zur Agrar- und Umwelttechnik, der Altenpflege, Bau- und Holztechnik, Chemie und Physik, Erziehungswissenschaft, Verwaltung und vielem mehr. Auch für zahlreiche Sprachkurse lässt sich in Sachsen-Anhalt Bildungsurlaub nehmen.        

 

 

Wie viele Tage kann man in Sachsen-Anhalt Bildungsurlaub nehmen?

Wer in Sachsen-Anhalt regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeitet, hat Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Sind es mehr oder weniger Tage, erhöht oder verringert sich die Zahl der Bildungsurlaubstage entsprechend. Der Bildungsurlaub kann in Sachsen-Anhalt an aufeinanderfolgenden Tagen oder in Intervallen genommen werden. Es ist möglich, die Tage für zwei Kalenderjahre zusammenzufassen.

 

Welche Fristen muss man für den Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt beachten?

Der Antrag auf Bildungsfreistellung muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eingereicht werden. Wenn sie oder er den Antrag ablehnt, muss dies in der Regel innerhalb von drei Wochen geschehen, spätestens aber drei Tage vor Kursbeginn.

 

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt

In Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten gibt es in Sachsen-Anhalt keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung. Da im Bildungsfreistellungsgesetz von Sachsen-Anhalt Online-Veranstaltungen nicht explizit ausgeschlossen sind, ist die Teilnahme daran möglich, wenn sie vom Landesverwaltungsamt anerkannt worden sind.

 

Die in Sachsen-Anhalt für die Bildungsfreistellung zuständige Stelle ist folgende:

 

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Referat Bildung, BAföG, Integration, Aussiedler, 2. SED-UnBerG

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel.: +49 345 514-3721, -3923 oder -1218


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