Bildungsurlaub Niedersachsen

Der Bildungsurlaub in Niedersachsen dient dazu, sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Dafür wird man eine Zeit lang bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freigestellt. Der Begriff Bildungsurlaub wird dafür nach wie vor häufig verwendet. Da es sich dabei aber nicht wirklich um Urlaub handelt, gibt es in vielen Bundesländern andere Bezeichnungen dafür, z. B. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. In Niedersachsen ist die offizielle Bezeichnung aber nach wie vor Bildungsurlaub. Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung wird dort mit dem niedersächsischen Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz – NBildUG) geregelt. 

 

Wer hat in Niedersachsen Anspruch auf Bildungsurlaub?

In Niedersachsen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte nach dem NBildUG Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn ihr Beschäftigungsverhältnis bereits mindestens sechs Monate besteht. Die Bildungsveranstaltung muss allerdings von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) anerkannt worden sein. Beamtinnen und Beamte haben in Niedersachsen keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

 

Für welche Bildungsveranstaltungen kann man in Niedersachsen Bildungsurlaub nehmen?

Die anerkannte Bildungsveranstaltung muss aus dem Bereich der politischen oder beruflichen Bildung kommen. Für Aus- und Fortbildungen ehrenamtlicher oder nebenberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie bestimmte allgemeine Bildungsmaßnahmen ist die Anerkennung ebenfalls möglich. Aus der politischen Bildung sind für den Bildungsurlaub in Niedersachsen beispielsweise Seminare zu diversen Städten und Ländern und deren Politik anerkannt. Der beruflichen Bildung dienen beispielsweise Sprach- oder EDV-Kurse.

 

 

Wie viele Tage kann man in Niedersachsen Bildungsurlaub nehmen?

Wer in Niedersachsen regelmäßig fünf Tage die Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Davon müssen mindestens drei Tage aufeinander folgen. Die Bildungsveranstaltung muss zudem täglich mindestens acht 45-minütige Unterrichtseinheiten haben, an An- und Abreisetagen viermal 45 Minuten.

 

Welche Fristen muss man für den Bildungsurlaub in Niedersachsen beachten?

In Niedersachsen muss der Antrag auf Bildungsurlaub spätestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung beim Arbeitgeber eingehen. Wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Antrag ablehnen möchte, muss dies spätestens zwei Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung geschehen. Falls sie oder er diese Frist versäumt, gilt der Bildungsurlaub als bewilligt.

 

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in Niedersachsen

In Niedersachsen besteht für Beschäftigte ein Antragsrecht auf Bildungsurlaub nur dann, wenn die Bildungsveranstaltung nicht in Niedersachsen stattfindet, der Veranstalter außerhalb Niedersachsens sitzt und der Veranstalter die Anerkennung nicht selbst beantragt hat. Wenn einer dieser Punkte nicht zutrifft, muss der Veranstalter den Antrag stellen. Dieser ist dann Ansprechpartner der Beschäftigten. Zudem ist seit Juni 2022 die Teilnahme an einer anerkannten Online- bzw. Hybridveranstaltung möglich.

 

In Niedersachsen ist folgende Agentur für den Bildungsurlaub zuständig:

 

Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung

Bödekerstraße 18

30161 Hannover

 

Tel.: 0511 300 330 332

E-Mail: soltendieck@aewb-nds.de


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