Bildungsurlaub Brandenburg

Der Bildungsurlaub in Brandenburg dient dazu, sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Dafür wird man eine Zeit lang bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freigestellt. Der Begriff Bildungsurlaub wird dafür nach wie vor häufig verwendet. Da es sich dabei aber nicht wirklich um Urlaub handelt, gibt es in vielen Bundesländern andere Bezeichnungen dafür, z. B. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. In Brandenburg ist die offizielle Bezeichnung des Bildungsurlaubs Bildungsfreistellung. Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung wird dort mit dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz - BbgWBG) geregelt.  

 

Wer hat in Brandenburg Anspruch auf Bildungsurlaub?

In Brandenburg haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Auszubildende Anspruch auf Bildungsfreistellung nach dem Weiterbildungsgesetz BbgWBG. Die Arbeitsstätte muss in Brandenburg liegen und das Beschäftigungsverhältnis muss seit mindestens sechs Monate bestehen. Beamtinnen und Beamte haben in Brandenburg keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

 

Für welche Bildungsveranstaltungen kann man in Brandenburg Bildungsurlaub nehmen?

Die Weiterbildungsveranstaltung für die Bildungsfreistellung in Brandenburg muss anerkannt sein und im Bereich der politischen, beruflichen oder kulturellen Weiterbildung liegen. Anerkannte politische Weiterbildungen umfassen z. B. die Themen Geschichte und Umwelt. Berufliche Weiterbildungen sind unter anderem im gewerblich-technischen, kaufmännischen oder pädagogischen Bereich möglich. Unter kulturelle Weiterbildungen fallen für die Bildungsfreistellung in Brandenburg in erster Linie Sprachkurse.   

 

 

Wie viele Tage kann man in Brandenburg Bildungsurlaub nehmen?

Beschäftigte, die regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeiten, haben in Brandenburg Anspruch auf die Freistellung an zehn Arbeitstagen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Sind es mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Woche, vergrößert oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Die Bildungsveranstaltung muss mindestens einen Tag dauern und pro Tag 6 Unterrichtsstunden umfassen, die jeweils 45 Minuten lang sind.

 

Welche Fristen muss man für den Bildungsurlaub in Brandenburg beachten?

Die Antragstellung muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber erfolgen. Sollte die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsfreistellung ablehnen, muss dies bis spätestens zwei Wochen nach Antragstellung mitgeteilt werden.

 

Einschränkungen beim Bildungsurlaub in Brandenburg

Wenn bereits 50 % der Beschäftigten eines Betriebes in einem Kalenderjahr ihren Anspruch auf Bildungsurlaub wahrgenommen haben, darf die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Freistellung weiterer Beschäftigter ablehnen. In Kleinstbetrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist dies der Fall, wenn bereits 30 % der Beschäftigten Bildungsurlaub beansprucht haben.

 

In Brandenburg ist folgendes Ministerium für den Bildungsurlaub zuständig:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport – Referat 34

Steinstraße 104 –106

14473 Potsdam

Tel.: 0331 866-3842, -3844, -3845

Fax: 0331 866-3807

Internet: www.mbjs.brandenburg.de


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