Bildungsurlaub in Baden-Württemberg

Der Bildungsurlaub in Baden-Württemberg dient dazu, sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Dafür wird man eine Zeit lang bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freigestellt. Der Begriff Bildungsurlaub wird dafür nach wie vor häufig verwendet. Da es sich dabei aber nicht wirklich um Urlaub handelt, gibt es in vielen Bundesländern andere Bezeichnungen dafür, z. B. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. In Baden-Württemberg ist die offizielle Bezeichnung des Bildungsurlaubs Bildungszeit. Der Rechtsanspruch auf Bildungszeit wird dort mit dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) geregelt.  

 

Wer hat in Baden-Württemberg Anspruch auf Bildungsurlaub?

Folgende Personen haben in Baden-Württemberg nach BzG den Rechtsanspruch auf eine Freistellung von der Arbeit für den Bildungsurlaub bei anerkannten Bildungseinrichtungen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter. Das Beschäftigungsverhältnis muss bereits mindestens zwölf Monate bestehen und der Tätigkeitsschwerpunkt muss in Baden-Württemberg sein. Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg dürfen nur für Veranstaltungen der politischen Bildung und Qualifizierungsmaßnahmen für eine ehrenamtliche Tätigkeit Bildungsurlaub beantragen.

 

 

Für welche Bildungsveranstaltungen kann man in Baden-Württemberg Bildungsurlaub nehmen?

Für die berufliche Weiterbildung kann man in Baden-Württemberg z. B. für EDV-Kurse oder Seminare zur Stressbewältigung Bildungsurlaub nehmen. Politisch kann man sich beispielsweise über verschiedene Staatsformen, Politiker und Parteien weiterbilden. Auch für die Vorbereitung auf ehrenamtliche Tätigkeiten lässt sich die Bildungszeit nutzen.

 

Wie viele Tage kann man in Baden-Württemberg Bildungsurlaub nehmen?

Wer regelmäßig an fünf Tagen in der Woche in Baden-Württemberg arbeitet, hat laut Bildungszeitgesetz Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Kalenderjahr. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche verringert sich der Anspruch entsprechend. Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann nicht von einem Kalenderjahr auf das Folgejahr übertragen werden. Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg haben in ihrer kompletten Ausbildungs- bzw. Studienzeit Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub. Die Bildungsveranstaltung muss mindestens einen Tag lang sein und täglich mindestens 6 Zeitstunden Unterricht umfassen.

 

Welche Fristen muss man für den Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz beachten?

Spätestens neun Wochen vor Seminarbeginn muss der oder die Beschäftigte beim Arbeitgeber den Antrag auf Freistellung für die Bildungszeit stellen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber soll so schnell wie möglich dem Antrag zustimmen oder ihn ablehnen. Spätestens muss dies aber vier Wochen nach der Antragstellung geschehen, damit klar ist, ob der Seminarbeginn gefährdet ist oder nicht.

 

Einschränkungen beim Bildungsurlaub in Baden-Württemberg

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf, wenn es dringende betriebliche Belange gibt oder die Urlaubsanträge anderer Beschäftigter bereits genehmigt wurden, den Anspruch auf Bildungsurlaub ablehnen. Dies kann ebenfalls der Fall sein, wenn es sich um einen Kleinstbetrieb mit weniger als zehn Beschäftigten handelt oder wenn 10 % der Beschäftigten den Bildungsurlaub bereits in Anspruch genommen haben. Wenn jemand bis zu 20 Stunden arbeitet, zählt er oder sie für die Berechnung der Zahl der Beschäftigten nur zur Hälfte. Bei einer Arbeitszeit mit mehr als 20 und bis zu 30 Stunden in der Woche sind es 75 %.   

Folgendes Ministerium ist in Baden-Württemberg für die Bildungszeit zuständig:

Regierungspräsidium Karlsruhe

– Referat 12 –

76247 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 926 – 2055 (dienstags und donnerstags von 11 bis 12 Uhr)

Telefax: 0721 / 93340277

E-Mail: bildungszeit(at)rpk.bwl.de
Internet: www.bildungszeit-bw.de


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