Kurzarbeit als Chance für Unternehmen

Sich selbst verwirklichenLesedauer: 3 Minuten

Auf die Auswirkungen der Corona-Krise mussten viele Unternehmen mit Kurzarbeit reagieren. Wie sich die entstandenen Zeitfenster nachhaltig nutzen lassen? Mit Weiterbildung.

Aufgrund der Corona-Pandemie werden in Deutschland voraussichtlich mehr Arbeitnehmer:innen in Kurzarbeit geschickt als jemals zuvor. So rechnet die Bundesregierung laut Statista mit 2,35 Millionen Kurzarbeiter:innen in diesem Jahr. Dies wird sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmende vor große Herausforderungen stellen. Umso wichtiger, darin auch Chancen zu sehen: Denn aus dieser Situation entstehen auch Zeitfenster und entsprechende Möglichkeiten, beispielsweise für die berufliche Weiterbildung. Vor allem Online-Angebote wie Fernkurse sind eine gute Option, der Krise zu begegnen.

„Die Phase der Kurzarbeit bietet die Chance, freie Zeiten sinnvoll zu nutzen – und Mitarbeiter:innen mit staatlicher Unterstützung für die Zukunft fit zu machen. Von Weiterbildungsmaßnahmen profitieren sowohl die Mitarbeiter:innen als auch die Unternehmen, die dadurch mit top ausgebildeten Leuten aus der Krise hervorgehen.“

Frank Blümel (SGD, Leitung Firmenkunden)

Die Krise als Chance nutzen
Um sich für die Zukunft besser aufzustellen, können Unternehmen die Phase der Kurzarbeit nutzen und die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter:innen vorantreiben. Ein staatlich zugelassenes Fernstudium an der SGD ermöglicht eine rundum sichere Weiterbildung im Homeoffice, online und gleichzeitig praxisnah. Unternehmen bietet es die Möglichkeit, wertvolle, gut eingearbeitete Fachkräfte zu binden und diese zum Beispiel für den digitalen Wandel zu qualifizieren – und dabei von einer bis zu hundertprozentigen Förderung der Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit zu profitieren.

Da sich Weiterbildungsförderungen aktuell ausschließlich auf Fernunterrichtsangebote beschränken, hat die SGD entsprechende Möglichkeiten zusammengestellt. Wir unterstützen dabei sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer:innen mit Informationen, Beratung und individuellen Angeboten.

In 5 Schritten zur geförderten Weiterbildung:

1. Passenden SGD-Lehrgang auswählen
Als Bildungsträger mit AZAV-Zertifizierung bietet die SGD mehr als 170 Fernlehrgänge an, die durch die Agentur für Arbeit über Bildungsgutscheine gefördert werden können. Unternehmen und Arbeitnehmer:innen können also gemeinsam überlegen, welcher Kurs der richtige ist, und dabei aus dem Angebot der SGD wählen. Wir beraten Sie selbstverständlich gerne bei der Kurswahl.

Wir unterstützen Sie gerne: Ob bei der Auswahl des passenden Kurses, mit Tipps für das Beratungsgespräch für den Bildungsgutschein mit der Agentur für Arbeit oder gegebenenfalls bei der Suche nach einer alternativen Förderung – rufen Sie uns einfach an: 06151 3842 811

2. Arbeitsagentur kontaktieren und Bildungsgutschein beantragen
Um die Übernahme der Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen zu beantragen, können sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer:innen auf die Agentur für Arbeit zugehen. Alle Gespräche finden derzeit telefonisch statt. Kontaktieren Sie die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit mit Ihrem konkreten Bildungswunsch und bitten Sie um Ausstellung eines Bildungsgutscheins für den gewählten SGD-Lehrgang. Sind die Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung erfüllt, erhält der:die Arbeitnehmer:in einen Bildungsgutschein.

3. Kurs unverbindlich sofort testen
In der Regel muss der Bildungsgutschein bei der Kursanmeldung vorliegen. Weil es durch die besondere Situation aktuell bei der Agentur für Arbeit zu Verzögerungen bei der Terminvergabe und der Ausstellung der Bildungsgutscheine kommen kann, bietet die SGD eine flexible Lösung an: Durch die erweiterte Testphase von sechs Wochen kann der Wunschkurs ohne Risiko kostenfrei getestet werden, auch wenn der Bildungsgutschein noch nicht vorliegt.

4. Kein Kurzarbeitsbescheid?
Für diejenigen, die sich nicht in Kurzarbeit befinden oder die Voraussetzungen für den Bildungsgutschein anderweitig nicht erfüllen, gibt es Alternativen: beispielsweise die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingeführte Bildungsprämie. Sie fördert berufliche Weiterbildung mit bis zu 500 Euro. Auch hier beraten wir Sie gerne persönlich am Telefon. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Bildungsprämie finden Sie außerdem auf der SGD-Website.

5. Individuelle sgd-Fördermaßnahmen nutzen
Und auch wer weder einen Kurzarbeitsbescheid hat noch die Voraussetzungen für staatliche Fördermaßnahmen erfüllt, kann von den individuellen Fördermaßnahmen der SGD profitieren. Wir reduzieren die monatlichen Gebühren für Kursteilnehmende, indem wir die Laufzeit der Weiterbildung an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Sollte sich im Verlauf des Fernstudiums etwas an der persönlichen Situation ändern, sorgt die SGD-Sozialgarantie dafür, dass wir flexibel darauf eingehen. Das beinhaltet beispielsweise die Möglichkeit einer verkürzten Laufzeit: Alle SGD-Lehrgänge können auch kompakt absolviert werden. Das bietet sich für alle an, die gerade besonders viel freie Zeit zur Verfügung haben und sie optimal nutzen möchten. Und natürlich gilt auch hier der verlängerte kostenfreie Testzeitraum von sechs Wochen für alle Interessierten.

Haben Sie noch Fragen?
Auf unserer Website erhalten Sie aktuelle Informationen zum Thema Kurzarbeit, zur Antragstellung bezüglich geförderter Weiterbildung und zu den individuellen Angeboten der SGD. Sie erreichen uns außerdem telefonisch unter 06151 3842 6 oder über unser Online-Kontaktformular.

Weitere Antworten auf alle wichtigen Fragen zu Kurzarbeit und Qualifizierung finden Sie außerdem in dieser Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

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