Alle Fernstudiengänge der SGD tragen ein sogenanntes ZFU-Zertifikat. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Qualitätssiegel, und worauf können sich Fernstudierende verlassen?
Wer einen Fernlehrgang absolviert, möchte sicher sein, dass ihm:ihr ein hochwertiges Lehr- und Lernangebot bereitgestellt wird. Und dabei müssen sich Fernstudierende nicht alleine auf die Angaben des:der jeweiligen Anbieter:in verlassen: Denn in Deutschland sind alle Fernlehrgänge per Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zulassungspflichtig. Zuständig für diese Zulassung ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, kurz ZFU.
„Die ZFU ist eine Zertifizierungsbehörde“, erläutert Claudia Bremer, Pädagogische Leiterin bei der SGD. „Bildungsangebote sollen einem gewissen Standard genügen. So wie auch Universitäten und Hochschulen ihre Studiengänge bei bestimmten Behörden staatlich zertifizieren lassen müssen, benötigen wir von der SGD eine Zulassung unserer Fernstudiengänge durch die ZFU.“ Während Hochschulen einzelne Studiengänge oder sich auch als gesamte Institution akkreditieren lassen können, wird bei Fernstudienanbieter:innen jeder Fernlehrgang einzeln zertifiziert. „Das ist eine sehr detaillierte Prüfung, und die Zertifizierung gilt dann immer nur für den jeweiligen Kurs“, so Bremer.
Verbraucherschutz in der Fernlehre Der Hauptpunkt dabei ist die Qualitätssicherung für die Verbraucher:innen. Was die ZFU dabei vor allem prüft, ist die didaktische Qualität des Kurskonzepts und die Qualität des Studienmaterials. Beim Kurskonzept sind hauptsächlich das Lernziel und die methodische Gestaltung tragend und damit die Frage: Was soll der:die Lernende am Ende des Lehrgangs können? Wie kann er:sie dieses Lernziel erreichen? Und ist der angegebene Studienumfang für diese Ziele und Methoden angemessen?"
„Die ZFU prüft somit, ob der jeweilige Lehrgang geeignet ist, dass der:die Lernende das angegebene Lernziel erreichen kann“, erklärt Bremer. Die Pädagogin weist aber auch darauf hin, dass eine ZFU-Zertifizierung nicht automatisch den Lernerfolg garantieren kann. „Als Anbieterin haben wir schließlich keinen Einfluss darauf, wie fleißig und gewissenhaft jemand lernt oder wie gut sich jemand organisieren kann. Hier geht es vielmehr um eine Art Ermöglichung: Wenn der:die Lerner:in die verlangten Kompetenzen und Vorkenntnisse mitbringt, motiviert ist, die nötige Zeit investiert und das macht, was im Lehrgang vorgesehen ist, kann er:sie das Lernziel erreichen.“
Die Zulassung ist dabei mit einigem Aufwand verbunden, da die ZFU im Sinne des Verbraucherschutzes sehr genau prüft. Zu den Dokumenten, die die SGD für die Zulassung vorlegt, gehören neben einem umfangreichen Lehrgangskonzept auch Teile des Lehrgangsmaterials sowie Konzepte für Veranstaltungen. „Ein solches Lehrgangskonzept enthält viele spannende Aspekte“, so Bremer. „Zum Beispiel, wann eine Aktivierung der Lernenden, ein Onlinetest, eine größere Aufgabe wie ein Projekt oder eine Fallbearbeitung oder eine Prüfung stattfindet, aber auch, ob das Betreuungskonzept passt.“
In die Vorbereitung wird entsprechend viel Zeit und Mühe investiert. Die Fachbereiche der sgd sind intensiv in der Entwicklung von solchen Konzepten geschult und tauschen sich auch untereinander aus. Dies dient letztendlich nicht nur der Qualitätssicherung, sondern sorgt auch für den internen Gedankenaustausch und Innovationen, da die einzelnen Bereiche viel voneinander lernen können.
„Wenn der Antrag von der ZFU geprüft wird, bekommen wir teils auch Rückmeldungen“, berichtet Bremer. „Da unsere Einreichungen ein sehr hohes Niveau haben, werden Anträge bei Unklarheiten nicht einfach abgelehnt. Die ZFU tritt vielmehr in einen Dialog mit uns und stellt kritische Rückfragen. Diese Punkte nehmen wir uns dann vor und bessern nach.“
Dauerhaft hochwertig Mit einer einmaligen Zulassung ist es allerdings nicht getan. Denn die ZFU überprüft auch alle zwei Jahre die Materialien. Auch wenn Lehrgänge angepasst werden, kommt die ZFU wieder ins Spiel. „Wir optimieren fortlaufend unsere Kurse, zum Beispiel aufgrund der Evaluation der Studierenden oder neuer Entwicklungen in der Arbeitswelt“, erläutert Bremer. „Wenn wir etwa ein Modul hinzunehmen wollen, müssen wir genau schauen, wie umfangreich die Änderungen sind, und müssen diese von der ZFU prüfen lassen. Bei Zusatzangeboten allerdings, die für den Lehrgang nicht Pflicht sind, genügt es, die ZFU zu informieren.“
Besonders spannend war die Zeit, als durch Corona die Präsenz- auf Online-Veranstaltungen umgestellt werden mussten. „Da war die Frage, ob wir eine achtstündige Präsenzveranstaltung tatsächlich acht Stunden online abhalten müssen“, erinnert sich Bremer. „Ich hatte mich dann dazu mit der ZFU ausgetauscht, und wir konnten ganztägige Veranstaltungen so umbauen, dass die Teilnehmer:innen nicht die vollen acht Stunden kontinuierlich mit dem:der Dozent:in über das Kamerabild in Kontakt stehen mussten. So haben wir zum Beispiel eine zweistündige Selbstlernphase eingefügt, während der:die Dozent:in aber ansprechbar war und von den Studierenden kontaktiert werden konnte.“
Rahmen vorgeben, Flexibilität wahren Auch wenn die Lernziele im Fokus stehen – es gibt viele Wege, dorthin zu kommen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung für die ZFU-Zertifizierung wird ein Konzept für eine Veranstaltung vorgelegt, das heißt, es wird beschrieben, wie die Lernziele erreicht werden können. „Doch jede:r Dozent:in hat einen eigenen Lehrstil und gestaltet seine:ihre Veranstaltung methodisch und medial ein bisschen anders“, so Bremer. „Wir möchten unseren Dozent:innen diese Freiheit auch geben – immer unter der Prämisse, dass sie das Lernziel stets im Blick haben.“ Dadurch können die Dozent:innen sich zudem flexibel auf die Studierenden einstellen, wenn etwa die Größe der Gruppe dies erfordert.
Die ZFU-Zertifizierung ist also wie ein didaktisch-konzeptionelles Siegel zu verstehen. Dies hilft übrigens auch bei anderen Prüfverfahren. „Wir haben noch eine gesonderte Zulassung für die mit Bildungsgutschein geförderten Lehrgänge“, so Bremer. „Hier sind die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter zuständig. Momentan ist es meist so, dass mit einer ZFU-Zulassung die AZAV-Zulassung leichter vonstattengeht. Denn hier sieht die prüfende Behörde, dass das didaktische Konzept hohen Anforderungen entspricht.“
Mit gutem Gefühl in die Weiterbildung starten Wer sich nach einer passenden Weiterbildung umschaut, sollte bei der Wahl des:der Anbieter:in unbedingt auf die Zertifizierung achten. Denn das ZFU-Siegel, das auch alle Kurse der SGD tragen, ist ein Beleg für eine qualitativ hochwertige Lehre, ausgiebig und gründlich geprüft durch eine staatliche Stelle. Fernstudierende der SGD können sich darauf verlassen, eine fundierte Weiterbildung zu bekommen, die höchsten didaktischen Anforderungen entspricht – vom Kurskonzept über die Studienmaterialien bis hin zur Betreuungssituation.
Definition Fernlehre – wann wird eine Zulassung benötigt?
Laut Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) benötigen alle Fernlehrgänge eine staatliche Zulassung durch die ZFU. Um als zertifizierungspflichtiger Fernlehrgang zu gelten, müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
Es muss ein privatrechtlicher Vertrag über den Fernlehrgang geschlossen werden.
Es fallen Studiengebühren an.
Es wird weitgehend zeitversetzt (also nicht in Echtzeit) und räumlich getrennt unterrichtet.
Der Lernerfolg unterliegt einer entsprechenden Kontrolle.
Mit dem Infopaket erhalten Sie unser Kursprogramm, zwei Kursguides mit wichtigen Informationen und einem Auszug aus den Lernmaterialien sowie weiterführende Informationen zu unseren Services und Fördermöglichkeiten.