Der Handwerksmeister im Profil

Bedeutung der Bezeichnung „Handwerksmeister“

Handwerksmeister ist ein Titel, den man nach der bestandenen Meisterprüfung erhält. Wer alle vier Teile der Meisterprüfung bestanden hat, darf sich über den Meisterbrief freuen. Dieser gilt als wichtiges Qualitätsmerkmal und wird oft auch als Marketinginstrument verwendet. In vielen Werkstätten oder Geschäftsräumen hängt der Meisterbrief eingerahmt an der Wand. Die deutsche Meisterprüfung wird in vielen Ländern hochgeschätzt.

Auch in der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie ist der Handwerksmeister berücksichtigt. Daher können deutsche Handwerksmeister:innen meist problemlos in anderen EU-Ländern arbeiten. Für einige Länder gibt es auch Gleichstellungsabkommen, damit die Abschlüsse wechselseitig anerkannt werden. Die Meisterqualifikation hat mittlerweile den gleichen Rang wie ein Bachelorabschluss an einer Hochschule.

Neben dem Handwerksmeister, der in Deutschland eine sehr lange Tradition hat, gibt es weitere Meistertitel, z. B. den Industriemeister. Während Handwerksmeister:innen selbstständig sind oder in Handwerksbetrieben arbeiten, sind Industriemeister:innen häufig angestellt und arbeiten in Führungspositionen in der Produktion. 

In einigen Branchen ist der Meisterbrief Pflicht, um einen eigenen Betrieb eröffnen zu dürfen. Seit 2019 gibt es für 12 Handwerksberufe eine Meisterpflicht, um in bestimmten Handwerken sowohl Qualität als auch Qualifikation zu stärken. Das bedeutet, um in diesen Handwerken selbstständig einen Betrieb betreiben zu können, muss ein Meisterabschluss gemacht werden. Eine Meisterpflicht besteht für folgende Berufe:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger:innen
  • Behälter- und Apparateurbauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Raumausstatter
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
     

Wie wird man Handwerksmeister:in?

Um Handwerksmeister:in zu werden, muss die Meisterprüfung abgelegt werden. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung sind in der Handwerksordnung festgelegt. Zur Handwerksordnung kommen noch Vorgaben des Bundeswirtschaftsministeriums hinzu. Laut Handwerksordnung wird zur Prüfung zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk oder einem damit verwandten Handwerk abgelegt bzw. eine entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Denkbar ist auch eine Gleichwertigkeitsbescheinigung für eine Gesellenprüfung in dem zugelassenen Handwerk oder einem damit verwandten Handwerk. Auch wer bereits eine andere handwerkliche Meisterprüfung bestanden hat, kann zur Prüfung zum Handwerksmeister zugelassen werden.

Wer eine andere Gesellenprüfung abgelegt oder eine andere Abschlussprüfung bestanden hat, muss in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, mehrere Jahre Berufserfahrung vorweisen. In einem zulassungsfreien Handwerk kann jeder, der eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat, die Meisterprüfung ablegen.

Oft bereiten sich die angehenden Handwerksmeister:innen in Meisterkursen im Rahmen einer Meisterausbildung auf die Prüfung vor. In diesen Meisterkursen werden die praktischen und fachtheoretischen Kenntnisse aus der Berufsausbildung vertieft. Neu sind für viele Teilnehmer:innen Kompetenzen rund um Betriebswirtschaftslehre, Recht und Arbeitspädagogik. Die Meisterausbildung besteht aus einzelnen Modulen, die sich an die vier Teile der Prüfung anlehnen.

Die Meisterausbildung dauert ein bis drei Jahre und werden bei unterschiedlichen Trägern angeboten, darunter auch spezielle Meisterschulen. Die Dauer der Meisterausbildung ist auch abhängig davon, ob sie in Teilzeit, Vollzeit oder als Fernlehrgang absolviert wird. Die Kosten müssen die Teilnehmer in der Regel selbst bezahlen, es gibt jedoch finanzielle Hilfen von staatlicher Seite.
 

Prüfung zum Handwerksmeister

Mittlerweile gibt es zahlreiche Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung. Da viele angehende Meister:innen in Vollzeit arbeiten, sind Fernlehrgänge oft eine gute Alternative, um sich individuell und zeitlich flexibel auf die Prüfung vorzubereiten. Auch bei der sgd ist es möglich, sich auf die Prüfung bzw. auf Teile der Prüfung vorzubereiten oder den Ausbilderschein (AdA-Schein) zu machen. Die sgd bietet hier mehrere Meister-Lehrgänge an.

Die Meisterprüfung ist je nach Gewerk in den jeweiligen Meisterprüfungsordnungen geregelt und läuft daher je nach Branche etwas anders ab. Grundsätzlich gilt aber, dass die Prüfung in vier Teile gegliedert ist und von den Meisterprüfungsausschüssen der Handwerkskammern abgenommen wird. Die mehrjährige Ausbildung mündet in vier Prüfungsteile:

  • Fachpraxis (Teil I)
  • Fachtheorie (Teil II)
  • Betriebswirtschaft und Recht (Teil III)
  • Berufs- und Arbeitspädagogik (Teil IV)

Der fachpraktische Teil ist zumeist ein Meisterprüfungsprojekt, das geplant, durchgeführt und kontrolliert werden muss. Oft ist das Projekt ein anspruchsvolles Produkt oder eine Dienstleistung. Das Meisterprüfungsprojekt wird am Ende mit einem Fachgespräch abgerundet. Die anderen drei Teile werden meist schriftlich abgelegt. Beim vierten Teil zur Berufs- und Arbeitspädagogik ist eine Präsentation oder ein Fachgespräch üblich.
 

Fachrichtungen für den Handwerksmeister

Die Meisterqualifikation kann in verschiedenen Handwerken abgelegt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • das Friseur-Handwerk,
  • das Elektroniker-Handwerk,
  • das Metall-Handwerk
  • das Dachdecker-Handwerk,
  • das Drucker-Handwerk und
  • das Maler-Handwerk.

Handwerksmeister:innen können sich später zum/zur „Geprüften Betriebswirt:in“ weiterbilden und mittlerweile in allen Bundesländern auch ohne Abitur an einer Hochschule studieren.
 

In welchen Berufen arbeiten Handwerksmeister:innen?

Je nach Branche arbeiten Handwerksmeister:innen in den unterschiedlichsten Berufen: von Maler:in über Bäcker:in bis Friseur:in. In der Regel sind sie in einem handwerklichen Betrieb angestellt oder leiten diesen. Angestellte Handwerksmeister sind oft auf der mittleren Führungsebene beschäftigt und kennen sich mit Technik und Theorie gut aus. Oft arbeiten sie in Positionen, in denen sie organisatorische, personelle und betriebswirtschaftliche Aufgaben erledigen und die Produktion überwachen. Handwerksmeister arbeiten vor allem als Ausbilder in Handwerksbetrieben, können sich aber auch selbstständig machen.
 

Was macht ein:e Handwerksmeister:in?

Nach ihrem Meisterabschluss leiten Handwerksmeister:innen Betriebe und übernehmen Führungsverantwortung. Mit ihrem Wissen, ihrem Können und ihrer Erfahrung können sie sich am Markt und gegenüber Kunden erfolgreich bewähren. Einige Meister:innen können ihr Fachwissen dazu nutzen, Nischen zu entdecken und Märkte für sich zu erschließen. Daher sind von Meister:innen geführte Betriebe oft sehr erfolgreich.

Darüber hinaus ist die Qualifikation zum/zur Handwerksmeister:in mit der Erlaubnis zum Ausbilden von Lehrlingen verbunden. Viele Handwerksmeister:innen sind kompetente Ansprechpartner und Expert:innen in ihrem Betrieb und damit sehr angesehen. Auch in vielen Büros sind Handwerksmeister:innen gefragt. Dort übernehmen sie Aufgaben wie z. B. das Kostenmanagement. In der Produktion übernehmen sie z. B. die Überwachung von Arbeitsprozessen.


Häufig gestellte Fragen zur Berufsbezeichnung Handwerksmeister

Was sind die Aufgaben eines/einer Handwerksmeister:in?

Handwerksmeister:innen übernehmen Führungsaufgaben in Betrieben. Mit ihrem fachtheoretischen Wissen und ihrer Erfahrung können sie am Markt und gegenüber Kunden sehr erfolgreich sein. Mit einem Meisterabschluss haben Handwerksmeister:innen außerdem die Möglichkeit, Lehrlinge im eigenen Betrieb auszubilden. In Büros übernehmen Handwerksmeister:innen z.B. Aufgaben im Kostenmanagement, in der Produktion bspw. die Überwachung von Arbeitsprozessen. 


Wie wird man Handwerksmeister:in?

Um Handwerksmeister:in zu werden, muss eine Meisterprüfung absolviert werden. Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sind in der Handwerksordnung festgelegt. Meist ist eine Gesellenprüfung oder vergleichbare Abschlussprüfung sowie einige Jahre Berufserfahrung Voraussetzung für die Meisterprüfung. In der meist mehrjährigen Meisterausbildung werden praktische und fachtheoretische Kenntnisse aus der Berufsausbildung vertieft.


Was lernt man in der Ausbildung zum/zur Handwerksmeister:in?

Neben der Vertiefung von praktischen und fachtheoretischen Kenntnissen werden auch Kompetenzen rund um Betriebswirtschaftslehre, Recht und Arbeitspädagogik vermittelt. Die Inhalte der Meisterkurse lehnen sich an die vier Prüfungsteile der Abschlussprüfung an. 

Mit der Ausbildung bieten Unternehmen nicht nur jungen Menschen eine berufliche Perspektive – sie sichern auch sich eine wirtschaftliche Zukunft. Denn fachlich qualifizierte Mitarbeiter:innen werden immer mehr zum Wettbewerbsvorteil – insbesondere für die globalisierte deutsche Wirtschaft. Den Grundstein dafür legt eine gewissenhafte und professionelle Ausbildung – eine verantwortungsvolle und in allen Branchen gefragte Aufgabe, auf die Sie dieser Kurs mit berufspädagogischen Kenntnissen vorbereitet.


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