Weiterbildung für Pflegehelfer – Tipps und Infos zur Weiterbildung
In Altenpflegeeinrichtungen wird immer mehr Personal benötigt. Examinierte Altenpfleger übernehmen in der Regel die fachlichen Aufgaben in der Pflege, während Pflegehelfer unterstützende Tätigkeiten in der Versorgung von Pflegebedürftigen übernehmen. Daher werden auch Quereinsteiger gesucht, die eine Weiterbildung zum Pflegehelfer absolviert haben. Später können sich Pflegefachkräfte im Bereich der Altenpflege gezielt weiterbilden.
Weiterbildung in der Behandlungspflege für Pflegehelfer
Pflegehilfskräfte können sich für eine Weiterbildung in der Behandlungspflege entscheiden und damit ihr Aufgabenfeld erweitern. Nach der Weiterbildung übernimmt die Pflegefachkraft einfache medizinische Aufgaben. Die Behandlungspflege gehört zur häuslichen Krankenpflege. In der Regel ordnet ein Arzt bestimme Maßnahmen an. Dazu gehören zum Beispiel
Blutdruck messen
Infusionen geben oder
Verbände anlegen.
Mit einem Lehrgang in der Behandlungspflege können sich Pflegehilfskräfte und andere Personen ohne Ausbildung in der Krankenpflege weiterqualifizieren. Die Weiterbildung basiert auf §§ 132 und 132a Abs. 2 SGB V.
Weiterbildung in der Behandlungspflege – Die Inhalte
Oft sind die Weiterbildungen in der Behandlungspflege in mehrere Bereiche, Leistungsgruppen oder Behandlungsstufen unterteilt. Zur Behandlungsstufe 1 gehört beispielsweise
die Blutzuckermessung
die Blutdruckmessung oder
die Medikamentengabe
In der Behandlungsstufe 2 geht es dann um Themen wie
die Behandlung von Dekubitius
die Flüssigkeitsbilanzierung oder
dermatologische Bäder.
Zu den pflegerischen Aufgaben der verschiedenen Leistungsgruppen und Behandlungsstufen wie der medizinischen Einreibung oder Blutdruckmessung kommt oftmals allgemeines Pflegewissen zu Themen wie Hygiene oder die Kommunikation mit Angehörigen. Auch ist es möglich, eine Weiterbildung im Pflegebereich der Palliativpflege zu durchlaufen. Palliativpflegekräfte betreuen und begleiten sterbende Menschen während ihrer letzten Lebensphase. Der Fokus liegt darauf, die Symptome und Schmerzen sterbender Menschen zu lindern.
Voraussetzungen für eine Weiterbildung in der Behandlungspflege
Idealerweise bringen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schon erste Erfahrung in der Pflege mit. Je nach Seminar müssen Pflegekräfte zwei Jahre Berufserfahrung haben. Ein bestimmter Schul- oder Berufsabschluss gehört oftmals nicht zu den Voraussetzungen. Freude am Umgang mit Menschen und Einfühlungsvermögen sind zwei wichtige persönliche Voraussetzungen für die Weiterbildung.
Dauer und Verlauf der Weiterbildung
Die Weiterbildung in der Behandlungspflege dauert in der Regel 160 Unterrichtsstunden. Dies kann aber je nach Anbieter variieren. Oftmals dauert die Weiterbildung nur wenige Tage, kann aber auch deutlich länger sein. An den theoretischen Unterricht schließt sich in der Regel ein Praktikum an. Dieses kann ebenfalls je nach Anbieter unterschiedlich lang sein. Die Weiterbildung endet mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung.
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Weiterbildungen für Pflegefachkräfte finden oft in Vollzeit statt und können dann zum Beispiel fünf Wochen am Stück dauern. Allerdings gibt es auch einige berufsbegleitende Seminare, beispielsweise mit festen Terminen am Wochenende. Auch Möglichkeiten für Kurse im Fernstudium werden angeboten.
Anerkennung der Weiterbildung zum Pflegehelfer
Anerkannt ist beispielsweise die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI. Diese ist sehr bekannt und bietet daher sehr gute berufliche Perspektiven. Oftmals wird hierfür vor Beginn der Weiterbildung zur Betreuungskraft ein kurzes Orientierungspraktikum benötigt.
Studium als Weiterbildung für Pflegehelfer
Nach der Weiterbildung zum Pflegehelfer bzw. zur Pflegehelferin kann eine Ausbildung zum examinierten Altenpfleger folgen. Danach könnte ein Studium im Bereich Pflegemanagement oder Pflegewissenschaften der nächste Schritt auf der Karriereleiter sein. Damit ein Studium als Weiterbildung für Pflegekräfte infrage kommt, ist in der Regel aber das Abitur oder eine Ausbildung mit Berufserfahrung notwendig. Direkt nach der Weiterbildung zum Pflegehelfer ist daher ein Studium oftmals keine Option.
Weiterbildung für Pflegehelfer als Neueinsteiger
Es gibt mehrere Weiterbildungen zum Pflegehelfer, die auch für Neueinsteiger interessant sind. Diese dauern oftmals ein Jahr und bereiten auf unterstützende Tätigkeiten in der Pflege vor. Die Weiterbildung zur Assistenz in der Pflege umfasst Themen wie
Grundlagen der Körperpflege
Hygiene
Grundwissen über altersbedingte Krankheiten oder
Kommunikation.
Diese Weiterbildung richtet sich an Menschen ohne Vorerfahrung in der Pflege. Meist reicht ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Hauptschulabschluss als Voraussetzung aus.
Berufsaussichten mit einer Weiterbildung für Pflegehelfer
Pflegehelferinnen und Pflegehelfer arbeiten nach einem abgeschlossenen Pflegebasiskurs oder einer Weiterbildung in der Regel in der häuslichen Pflege oder in Senioreneinrichtungen. Je nach Erfahrung können sie dort unterschiedliche Aufgaben bei der Betreuung älterer und kranker Menschen übernehmen, beispielsweise die Flüssigkeitsbilanzierung oder das Anlegen von Kompressionsverbänden.
Einige Pflegeassistenten arbeiten auch in Krankenhäusern und assistieren dort zum Beispiel bei Untersuchungen oder führen die Blutzuckermessung durch. Mit einer Weiterbildung kann eine Fachkraft in der Altenpflege ihr Wissen ausbauen und weitere Aufgaben übernehmen, beispielsweise in der Behandlungspflege. Als Pflegeassistent ist auch die Einarbeitung in einen anderen Pflegebereich in einer Pflegeeinrichtung auf diesem Weg möglich.
Gehaltsaussichten nach einer Weiterbildung für Pflegehelfer
Das Durchschnittsgehalt für Krankenpflegehelfer liegt bei 1.400 bis 1.800 Euro brutto im Monat. Allerdings hängt das Gehalt eines Krankenpflegehelfers unter anderem vom Träger der Pflegeeinrichtung und der Berufserfahrung ab. Eine Weiterbildung kann die Gehaltsaussichten steigern.
Ist eine Weiterbildung für Pflegehelfer staatlich anerkannt?
In einigen Bundesländern ist die Ausbildung zum Altenpflegehelfer mittlerweile eine anerkannte Berufsausbildung, während in anderen Bundesländern eine Weiterbildung gemeint ist. Zudem sind nicht alle späteren Weiterbildungen anerkannt. Daher sollten sich die Teilnehmer vorher informieren, ob nach einer Prüfung eine staatliche Anerkennung als Altenpflegehelfer möglich ist. Je nach Zielsetzung sind aber die Inhalte und der Praxisbezug wichtiger als die Anerkennung. Die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI ist auf jeden Fall anerkannt und sehr bekannt.
Die sgd – Ihr Partner für Weiterbildungen für Pflegehelfer
Die Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegekräfte werden immer größer. Informieren Sie sich daher vorab, welche Weiterbildung zu Ihren Vorkenntnisse und Zielen passt. Dabei hilft Ihnen unsere Berufsberatung gerne weiter. Eine Möglichkeit ist die Weiterbildung zur Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI, die wir seit einiger Zeit anbieten. Zugangsvoraussetzung ist lediglich ein Nachweis über praktische Erfahrung in einer Pflegeeinrichtung. Weitere Zugangsvoraussetzungen gibt es nicht.
Mit dem Infopaket erhalten Sie unser Kursprogramm, zwei Kursguides mit wichtigen Informationen und einem Auszug aus den Lernmaterialien sowie weiterführende Informationen zu unseren Services und Fördermöglichkeiten.