Ausbildung vs. Weiterbildung – zwei Bildungswege im Detail
So handelt es sich bei der Ausbildung im Sinne einer Erstausbildung im Anschluss an den Schulabschluss um die erste Bildungsstufe in Form einer Berufsausbildung oder eines Studiums. Darauf aufbauend sorgen entsprechende Weiterbildungen für den Auf- oder Ausbau sowohl theoretischer als auch praktischer Kenntnisse, um sich beruflich weiterentwickeln zu können. Ähnlich verhält es sich auch mit Fortbildungen, die man in der Regel in einem sehr spezifischen Bereich seines aktuellen Berufs macht. Worin sich die beiden Bildungsstufen grundsätzlich unterscheiden, welche Kosten damit verbunden sind und welche Art von Weiterbildung sich für wen am besten eignet, haben wir für Sie kurz und knapp zusammengefasst.
Was sind die grundlegenden Unterschiede zwischen Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung?
Unmittelbar nach der Schulzeit beginnt der „Ernst des Lebens“ entweder in Form einer beruflichen Ausbildung oder je nach erlangtem Schulabschluss mit einem Studium. Ausschlaggebender Faktor für die Wahl der Bildungsart sind zudem natürlich auch der zukünftige Wunschberuf und die beruflichen Ziele, die man erreichen möchte.
Die sogenannte Erstausbildung führt in der Regel irgendwann zur Ausübung des entsprechenden Berufs. Im Anschluss bieten zahlreiche Bildungsmaßnahmen, Weiterbildungen und Fortbildungen bzw. Aufstiegsfortbildungen die Möglichkeit, ein ganzes Berufsleben lang das eigene Wissen weiter ausbauen und sich für anspruchsvolle Führungspositionen qualifizieren zu können.
Was ist eine Ausbildung?
Im alltäglichen Sprachgebrauch versteht man unter Ausbildung sowohl die berufliche Erstausbildung als auch die akademische Ausbildung durch ein Studium an einer Universität, Hochschule oder Berufsakademie. Beide Bildungswege bereiten den Auszubildenden auf ein gewünschtes Berufsfeld vor. Im engeren Sinne bezeichnet der Begriff „Ausbildung“ die Erstausbildung im dualen System der Berufsausbildung mit den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Der Ausbildung im Betrieb liegt eine Ausbildungsordnung zugrunde, die einen Ausbildungsrahmenplan enthält, der im betrieblichen Ausbildungsplan konkretisiert wird. Der schulische Teil der Ausbildung basiert auf einem Rahmenlehrplan. Rechtsgrundlage sind hier die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer.
Was ist eine Weiterbildung?
Der Begriff der „Weiterbildung“ umfasst im weitesten Sinne alle Lehrgänge und Bildungsangebote, die der individuellen Kompetenzentwicklung und Wissenserweiterung dienen. Die konkreten Inhalte der Weiterbildung lassen sich dabei auf die ganz persönlichen Anforderungen und Ziele ausrichten. Weiterbildungen werden sowohl als Präsenzunterricht oder als Onlinekurs, in Vollzeit oder berufsbegleitend angeboten.
Was ist eine Fortbildung?
Dieser Begriff bezeichnet Lehrgänge und Abschlüsse im Bereich der beruflichen Fortbildung. Das können kurze Schulungen sein, mit denen Sie beispielsweise die Handhabung eines Werkzeugs oder die Bedienung einer Maschine erlernen. Es kann sich auch um Tagesseminare handeln, in denen Sie wichtige Rechtsänderungen kennenlernen. Mit diesen Lehrveranstaltungen bringen Sie Ihr Wissen auf den aktuellen Stand.
Fortbildungsabschlüsse der höheren Berufsbildung sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und bundeseinheitlichen Fortbildungsordnungen geregelt. Hierzu gehören Abschlüsse wie der Fachwirt und der Industriemeister. Wie der Name sagt, dienen Fortbildungen dem beruflichen Fortkommen und dem Aufstieg in höher bezahlte Führungspositionen. Zur Vorbereitung auf eine Prüfung der Fortbildung besuchen Sie Vorbereitungslehrgänge. Hier gibt es eine Reihe von Lehrgangsangeboten im Präsenzunterricht und im Fernunterricht.
Was sind die Vorteile von Weiterbildungsmaßnahmen oder einer Fortbildung?
Die Frage nach den Vorteilen von Weiterbildungen und betrieblichen Fortbildungen lässt sich immer nur im Hinblick auf den individuellen Werdegang beantworten. Denn je nachdem welche beruflichen Ziele man sich gesetzt hat, kann die Weiterbildung entweder zu deren Realisierung beitragen oder vollkommen neue Perspektiven eröffnen.
Berufliche Fortbildungen bieten die Möglichkeit, das eigene (Fach-)Wissen nach den eigenen Vorstellungen gezielt auszubauen sowie sich für anspruchsvolle Führungspositionen zu qualifizieren. Alternativ kann auch der Wunsch nach einer kompletten Umorientierung der Anlass sein, in deren Rahmen man sich völlig neue Berufsfelder erschließt.
Die Vorteile einer Fortbildung im Überblick:
Eröffnung neuer beruflicher Perspektiven
praxisnahe und anschauliche Vertiefung von Fachkenntnissen
Qualifizierung für anspruchsvolle Führungspositionen
Anwendung erlernten Fachwissens in der Praxis fällt leichter
projektorientiertes und selbstständig organisiertes Lernen
klar strukturierte Lerninhalte in Form eines Curriculums
flexible Gestaltung der Weiterbildungsmaßnahmen
Erschließung neuer Berufsfelder
Ist es möglich, eine Weiterbildung während der Ausbildung zu absolvieren?
Natürlich können Sie sich parallel zu Ihrer Ausbildung bzw. Erstausbildung weiterbilden, um sich fachspezifische Kenntnisse oder wichtige Fertigkeiten zur Ausübung Ihres späteren Berufs anzueignen. Sofern Sie über die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, können Sie ein akademisches (Fern-)Studium aufnehmen oder gleich ein duales Studium in Angriff nehmen. Eine berufliche Weiterbildung in Form einer Aufstiegsfortbildung (neu: der höheren Berufsbildung) kann auch bereits parallel zur Ausbildung erfolgen. Dabei liegt der entsprechende Prüfungstermin in der Regel erst nach Abschluss der Erstausbildung.
Ob nun Meisterbrief, Abend- oder Fernstudium bzw. berufsbegleitendes Studium, jede Weiterbildungsmaßnahme sorgt für optimale Karrierechancen im weiteren Berufsleben.
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Welche Kosten kommen bei einer Ausbildung bzw. bei einer Weiterbildung auf mich zu?
Im Rahmen einer Ausbildung zahlt der Arbeitgeber nicht nur eine gesetzlich geregelte oder eventuell sogar darüberliegende vereinbarte Ausbildungsvergütung, sondern übernimmt in der Regel auch sämtliche zusätzlichen finanziellen Aufwände. Das reicht von anfallenden Fahrtkosten über Kursbeiträge bis hin zu Prüfungsgebühren. Demgegenüber müssen die Kosten für eine Weiterbildung nach erfolgreich abgeschlossener Erstausbildung vom Arbeitnehmer selbst getragen werden, sofern sich der Arbeitgeber nicht daran beteiligen will.
Je nachdem, ob es sich dabei um eine zeitlich begrenzte Zusatzqualifikation oder ein mehrjähriges Fernstudium handelt, variieren die Kosten – sei es bzgl. der Lehrgangsdauer, der Art der Bildungsstätte oder aufgrund anderer Faktoren. Daher lässt sich kaum bis gar nicht pauschal festlegen, welche Kosten im Falle einer Weiterbildung konkret anfallen.
Können die Kosten für eine Ausbildung bzw. eine Weiterbildung steuerlich geltend gemacht werden?
Sowohl die Kosten für eine Ausbildung als auch für Weiterbildungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings nicht in gleicher Höhe. So lassen sich zum Beispiel die Studiengebühren im Rahmen eines Erststudiums nicht in vollem Umfang absetzen, während die Kosten für zusätzliche Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen komplett von der Steuer absetzbar sind – vorausgesetzt es wurde bereits eine berufliche Ausbildung absolviert.
Ausbildungskosten: Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Erstausbildung anfallen und weder vom Arbeitgeber noch seitens der Eltern übernommen wurden, können bis zu einem Maximalbetrag von 6.000,- Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings ist kein Verlustvortrag möglich. Soll heißen, dass Verluste nicht angesammelt und nur im selben Jahr geltend gemacht werden können. Ausnahme: Sie gehen einer steuerpflichtigen Beschäftigung nach oder absolvieren ein duales Studium. Handelt es sich jedoch um eine Zweitausbildung, dann lassen sich die anfallenden Aufwendungen in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Weiterbildungskosten können als Berufs- bzw. Werbungskosten komplett von der Steuer abgesetzt werden, da die Zusatzqualifikationen bzw. Meisterprüfungen zur Vertiefung, Erweiterung und Auffrischung bereits vorhandener Fachkenntnisse dienen. Sofern der Arbeitgeber die fälligen Gebühren für Seminare oder Bildungsmaßnahmen nicht übernimmt, können entsprechende Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden – vorausgesetzt es besteht nachweislich ein relevanter Bezug zur aktuell ausgeübten steuerpflichtigen Beschäftigung.
Weiterbildung, Fortbildung oder Umschulung – welche Bildungsmaßnahme passt zu mir?
Die Frage, welche Weiterbildungsmaßnahme die richtige ist, lässt sich immer nur im Hinblick auf den individuellen Werdegang beurteilen. Denn je nachdem, welche beruflichen Ziele man sich gesetzt hat, trägt die jeweils gewählte Weiterbildung zu deren Realisierung bei oder eröffnet vollkommen neue Perspektiven. Schlussendlich müssen Sie selbst entscheiden, wie viel Disziplin, Geld und vor allem Zeit Sie in Ihre Weiterbildung oder Neuausrichtung Ihrer beruflichen Fähigkeiten investieren können – ob es sich dabei nun um eine Fortbildung, Umschulung oder Weiterbildung handelt. So finden Sie zum Beispiel bei der SGD – Deutschlands führender Fernschule – eine breite Auswahl an Fernlehrgängen und Fernkursen, die Ihnen bestmögliche Voraussetzungen für Ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung bieten.
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