Nach dem Fachabitur das allgemeine Abitur machen

Für bestimmte Studiengänge benötigt man in einigen Bundesländern die allgemeine oder auch die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Fachhochschulreife genügt hier nicht. Geregelt werden die Anforderungen durch die jeweils in den Bundesländern gültigen Landeshochschulgesetze. Die Kultusministerien der Länder geben genauere Auskunft. Doch sortieren wir zunächst die Begrifflichkeiten.
 

Fachabitur: allgemeine Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife

Für beide Abschlüsse wird allgemein der Begriff Fachabitur verwendet. Doch es gibt Unterschiede in der Ausbildungsart und in der Hochschulzugangsberechtigung, kurz HZB. Die fachgebundene Hochschulreife befähigt zum Studium an Fachhochschulen der entsprechenden Fachrichtungen und in einigen Bundesländern zum Studium an Universitäten für bestimmte Fächer bzw. Fachrichtungen. Wenn Sie also die fachgebundene Hochschulreife haben, in Ihrem Bereich bleiben und an einer Universität studieren wollen, erkundigen Sie sich, ob der von Ihnen angestrebte Studiengang an einer Hochschule oder Universität mit Ihrem Fachabitur möglich ist.

Wer die fachgebundene Hochschulreife hat (dies betrifft nicht die allgemeine Fachhochschulreife), kann in einigen Bundesländern, z. B. in Baden-Württemberg, eine Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache ablegen und so die Allgemeine Hochschulreife erlangen. Auch hier lohnt sich ein Anruf bei dem für Sie zuständigen Kultusministerium.

Die allgemeine Fachhochschulreife (FSH) befähigt zum Studium an jeder Fachhochschule. Wer also z. B in der Fachrichtung Gesundheit das Fachabitur erworben hat, kann später an einer Fachhochschule auch Betriebswirtschaft oder Maschinenbau studieren. Der Zugang zu einem Universitätsstudium ist aber nicht so einfach möglich.

 

Allgemeines Abitur als Voraussetzung zum Hochschulzugang

Der Staat hat bei bestimmten Studiengängen wie etwa Lehramt, Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie oder Jura ein besonderes Interesse an einer qualifizierten Ausbildung mit einem entsprechenden staatlichen Abschluss. Einige Studiengänge erfordern daher in bestimmten Bundesländern ein Staatsexamen bzw. eine Staatsprüfung, wie z. B. das Lehramt. Künftige Mediziner:innen oder Jurist:innen müssen ebenfalls eine genau definierte Reihe von Prüfungen und Praktika ablegen. Für diese Studiengänge wird in der Regel als HZB das allgemeine Abitur verlangt. Es gibt aber auch Ausnahmen. So müssen beispielsweise in Hessen Bewerber:innen für das Lehramt an allgemeinbildenden Schulen das Staatsexamen ablegen. Voraussetzung für das Studium ist, wie oben beschrieben, das allgemeine Abitur. Wer Berufsschullehrer:in werden will, braucht dagegen kein allgemeines Abitur. Denn das Lehramtsstudium für Berufsschullehrer:innen wurde auf das Bachelor-/Master-System umgestellt, und ein Fachabitur ist ausreichend als Zulassung zum Studium.

Die Allgemeine Hochschulreife, das Abitur, ist der höchste deutsche Schulabschluss. Mit ihm wird der Weg frei, um an der Universität zu studieren, und es verschafft Ihnen Zugang zu unterschiedlichsten Studienfächern. Sie erhalten somit die ideale Voraussetzung, um zukünftig in gut bezahlte Positionen in der Wirtschaft oder im Staatsdienst aufzusteigen und Ihre Berufswahl individuell gestalten zu können.

Hochschulzugangsberechtigung ohne allgemeines Abitur

In bestimmten Fällen wird in einzelnen Bundesländern eine HZB auch erteilt, wenn kein allgemeines Abitur vorliegt. Das ist der Fall,

  • wenn ein:e Bewerber:in von einem Fachhochschulstudiengang zu einem Hochschulstudiengang der gleichen Fachrichtung wechseln will.
  • wenn ein:e Bewerber:in bereits ein Fachhochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat.
  • wenn ein:e Bewerber:in eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung nachweisen kann sowie Mindestnoten bei vorangegangenen Berufs- oder Fortbildungsabschlüssen; eventuell wird eine Zugangsprüfung oder ein Studium auf Probe verlangt.
  • wenn ein:e Bewerber:in eine besondere berufliche Qualifikation vorweisen kann, zum Beispiel eine Meisterprüfung.

 

Begabtenprüfung als Hochschulzugangsberechtigung

In zurzeit noch 6 Bundesländern können besonders begabte Berufstätige die allgemeine Hochschulreife über eine sogenannte Begabtenprüfung (Begabtenabitur) erlangen. Dieses Angebot richtet sich besonders an langjährigBerufstätige, denen die Vorbereitung auf das Externenabitur (Nichtschülerprüfung) zu umfangreich und zeitraubend ist. Die Zulassung zur Begabtenprüfung ist sehr streng geregelt, und nur wenige Kandidat:innen erfüllen die Voraussetzungen.
 

Wo kann man nach dem Fachabitur das allgemeine Abitur machen?

Ein Erwachsener, der sein Abitur auf dem 2. Bildungsweg nachholen will, kann,

  • ein Kolleg oder ein Abendgymnasium, eine Berufsoberschule (BOS) oder Fachoberschule mit 13. Klasse (FOS 13) mit der Möglichkeit zum allgemeinen Abitur besuchen;
  • sich auf das Externenabitur, auch Nichtschülerprüfung, vorbereiten und z. B. die entsprechenden Kurse an einer Fernschule belegen.

 

Das allgemeine Abitur flexibel im Fernstudium nachholen

Wenn Sie neben Beruf und Familienarbeit schnell und effektiv das allgemeine Abitur nachholen wollen, können Sie das mit wenig Aufwand mittels Fernunterricht tun.

Die Vorteile:

  • ausführliche Beratungsleistung vor Beginn des Kurses
  • ein auf Ihre Vorkenntnisse zugeschnittener individueller Studienplan
  • selbstbestimmt und flexibel lernen, wann und wo Sie wollen
  • durchgehende Betreuung und Beratung bis zur Abiturprüfung
  • gründliche Vorbereitung auf die mündliche und schriftliche Abiturprüfung als staatlich anerkanntes Externenabitur

Wenn Sie mehr wissen möchten: Ausführliche und individuelle Auskunft erteilt Ihnen gerne die Studienberatung der sgd.

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