Europäischer Sozialfonds (ESF): Finanzielle Förderung für Solo-Selbstständige

 

Aktuelle Herausforderungen für Solo-Selbstständige

Nachwirkungen der Corona-Pandemie und steigende Lebenshaltungskosten erschweren den Arbeitsalltag. Solo-Selbstständige erfahren in diesen Zeiten weder durch Tarifverträge noch durch Sozialversicherungssysteme Sicherheit. Die Gruppe der Solo-Selbstständigen ist heterogen, umfasst sie bspw. Handwerker:innen und IT-Expert:innen ebenso wie Grafiker:innen oder Kosmetiker:innen. Sie alle eint, dass sie von krisenhaften Entwicklungen unmittelbar betroffen sind. Darüber hinaus stellt die digitale Transformation auch Solo-Selbstständige immer wieder vor neue Herausforderungen, die sie allein bewältigen müssen. Auch eine wachsende Konkurrenz sowie zunehmende Arbeitszeiten sind zu beobachten. Die Notwendigkeit, sich an aktuelle gesamtgesellschaftliche Entwicklungen anzupassen, ist für diese Berufsgruppe stark ausgeprägt.

 

Gründe für eine berufliche Weiterbildung

Die Gründe für eine berufliche Weiterbildung für Solo-Selbstständige sind vielfältig. Dabei sind die folgenden Motive beispielhaft:

  • Innerhalb ihres jeweiligen Berufsfelds möchten sie auf den neuesten Stand gebracht werden und so ihre berufliche Handlungsfähigkeit gewährleisten.
  • Sie möchten neue Fertigkeiten und Qualifikationen innerhalb ihres Berufsfelds erwerben.
  • Unabhängig vom aktuellen Berufsfeld werden tätigkeitsübergreifende Kompetenzen angestrebt.

Berufliche Weiterbildungen sind damit auch für Solo-Selbstständige ein ideales Instrument zur Gewährleistung ihrer Zukunftsfähigkeit: Sie können sich mit zusätzlichen Qualifikationen breiter aufstellen, krisenfest werden und sich auf einem dynamischen, wettbewerbsorientierten Markt selbstbewusst und sicher positionieren.

Was ist der ESF?

Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1957 wurde zugleich der Europäische Sozialfonds ESF eingerichtet.

Der ESF ist ein Förderinstrument, über das in Zusammenarbeit mit den EU-Staaten die Beschäftigungssituation in der EU gestärkt werden soll. Die Beschäftigungsmöglichkeiten der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger werden z. B. durch Aus- und Weiterbildung sowie durch die Herstellung von Chancengerechtigkeit unterstützt.

Schwerpunkte der ESF Förderung liegen u. a. in

  • der Unterstützung für Jugendliche beim Start in das Berufsleben
  • dem erleichterten Zugang zu neuen Beschäftigungen für Arbeitsuchende
  • dem Bereich des lebenslangen Lernens, um arbeitsmarktrelevante Kompetenzen von Arbeitnehmenden zu stärken

 

Die Arbeit des ESF wird in Förderperioden unterteilt. Das bedeutet, dass für einen bestimmten Zeitraum Ziele und Maßnahmen priorisiert werden. Für deren Erreichen und Implementierung wird vonseiten der EU eine feste Fördersumme bereitgestellt.

So betrug die Fördersumme für die Förderperiode 2014–2020 rund 80 Milliarden Euro. Deutschland als EU-Mitglied erhielt davon rund 7,5 Milliarden Euro, die auf Programme des Bundes und der Länder verteilt wurden.

 

Was ist der ESF Plus?

Der ESF ist seit 2021 zusammen mit anderen Fonds und Initiativen unter dem Dach des ESF Plus gebündelt. Auf diese Weise sollen die sozialen Rechte innerhalb der EU künftig noch stärker als bislang in den Blick genommen und gefördert werden. Damit ist auch der ESF PLUS ein Finanzierungsinstrument, das sich den sozioökonomischen Herausforderungen der Menschen sowie den Belangen der Unternehmen in der EU widmet. Die aktuelle Förderperiode läuft bis 2027.

 

Ich bin Solo-Selbstständige:r. Was bringt mir der ESF Plus?

In Deutschland werden die ESF Plus-Förderprogramme des Bundes von fünf Bundesministerien umgesetzt. Sie sind deutschlandweit gültig. Im Juli 2023 ist das ESF Plus-Programm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige gestartet. Es wird aus Mitteln der EU und des Bundesministeriums für Arbeit finanziert.

Anliegen des Programms ist es, Solo-Selbstständigen eine unbürokratische Fördermöglichkeit für die individuelle berufliche Weiterbildung zu eröffnen. Zu den Voraussetzungen für eine Förderung mittels KOMPASS zählt, dass seit mindestens zwei Jahren hauptberuflich einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen wird.

Ansprechpartner:innen für Interessierte sind die bundesweiten KOMPASS-Anlaufstellen. Diese beraten kostenfrei zur Förderberechtigung sowie zu passenden Weiterbildungen und begleiten förderberechtigte Solo-Selbstständige im gesamten Prozess.

 

Weitere Informationen finden Sie u. a. auf den Webseiten der Bundesregierung und des BMAS sowie in einem Erklärvideo des ESF für Deutschland 

 


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