Unternehmenserfolg rechtlich absichern

Unternehmenserfolg rechtlich absichern Die passende Rechtsform

Welche Rechtsform für Sie und Ihre Idee geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Mit der Wahl Ihrer Rechtsform legen Sie etwa fest, wie das Verhältnis der einzelnen Gesellschafter:innen untereinander ist, wer bei Teamgründungen die Geschäftsführung übernimmt und wie groß die Entscheidungsspielräume der einzelnen Gesellschafter sein sollen. Gegenüber Ihren Kunden sagt die Rechtsform vor allem etwas über die Haftung Ihres Unternehmens aus, z. B. ob Sie für Schulden Ihrer Firma auch mit Ihrem persönlichen Vermögen haften oder ob die Haftungssumme auf das Unternehmensvermögen beschränkt ist.

Der wichtigste Unterschied zwischen den einzelnen Geschäftsformen besteht in der Haftung: Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen von Personengesellschaften (GbR, KG, GmbH & Co. KG, PartG, PartGmbB) haften für Schulden gegenüber Geschäftspartnern:innen nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem persönlichen Vermögen. Falls Ihre Firma pleitegeht und Sie Verpflichtungen gegenüber Gläubigern haben, kann ein Gerichtsvollzieher beispielsweise auch Ihr privates Auto pfänden, um die Schulden zu begleichen. Beschränken Sie Ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, können nur die betrieblichen Mittel gepfändet werden.

Für Ihre Existenzgründung stehen Ihnen die folgenden Überkategorien mit den entsprechenden Rechtsformen zur Verfügung:

Unternehmenserfolg rechtlich absichern für Gewerbetreibende


Gewerbetreibende:r ist jeder, der ein Unternehmen gründet und nicht freiberuflich tätig ist. Die meisten Gewerbetreibenden sind Kaufleute und müssen ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen. Für sie kommen folgende Rechtsformen infrage:

  • Einzelunternehmen (für Ein-Personen-Gründungen)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Aktiengesellschaft (AG)

 

Unternehmenserfolg rechtlich absichern für Kleingewerbetreibende

Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute und müssen sich nicht im Handelsregister eintragen lassen, wenn sie ein kleines, sehr einfach organisiertes Unternehmen führen. Für sie kommen folgende Rechtsformen infrage:

  • Einzelunternehmen (für Ein-Personen-Gründungen)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR für Teamgründungen)

 

Unternehmenserfolg rechtlich absichern für Freiberufler

Freiberufler:innen gehören nicht zu den Gewerbetreibenden und werden auch nicht im Handelsregister eingetragen. Für sie kommen folgende Rechtsformen infrage:

  • Einzelunternehmen (für Ein-Personen-Gründungen)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR für Teamgründungen)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG für Teamgründungen)
  • Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB für Teamgründungen)

 

Unternehmenserfolg rechtlich absichern durch wechseln der Rechtsform

Obwohl Sie sich natürlich bereits vor Ihrer Gründung Gedanken um die richtige Rechtsform machen sollten, ist dies keine Entscheidung für die Ewigkeit. Viele Einzelunternehmen beispielsweise ändern Ihre Rechtsform nach einiger Zeit, wenn sie wachsen oder risikoreiche Geschäftsfelder bedienen möchten. Der einfache Grund: Sie möchten die Haftung auf das Firmenkapital beschränken und nicht mehr persönlich haftbar sein. Es gibt aber noch weitere Gründe, die zu einem Wechsel der Rechtsform führen können, etwa wenn einer Ihrer Geschäftspartner:innen das Unternehmen verlässt oder Sie einen neuen Partner:in in Ihre Firma holen möchten.

Ein Wechsel der Rechtsform kann sich über mehrere Monate hinziehen, rechnen Sie sicherheitshalber mit mindestens einem Quartal. Zu den wichtigsten Schritten des im Umwandlungsgesetz beschriebenen Prozesses der Rechtsformänderung gehören:

  • Die Gesellschafter müssen informiert werden und zustimmen.
  • Als Geschäftsführer müssen Sie einen umfassenden Bericht schreiben, in dem Sie die Umwandlung der Rechtsform begründen.
  • Sie müssen die neue Rechtsform im Handelsregister eintragen lassen.

Welche Kosten mit einem Wechsel der Rechtsform zusammenhängen, kann pauschal nicht beantwortet werden. Die aufzuwendenden Mittel richten sich dabei nach dem Stamm- und Grundkapital Ihres Unternehmens und nach individuellem Aufwand, z. B. wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen.

 


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