Bildungsgutschein für Flüchtlinge

Der Bildungsgutschein richtet sich in der Regel an arbeitslose Menschen und jene, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. In diesem Fall kann so durch das Arbeitsamt eine berufliche Weiterbildung finanziert werden. Geflüchtete bringen oft schon Berufserfahrung mit, aber ihr Berufsabschluss wird in Deutschland nicht anerkannt oder es müssen Wissenslücken gefüllt oder Wissen aufgefrischt werden. 

Darüber hinaus gibt es für Migranten zahlreiche Angebote wie Integrationskurse oder oder Angebote zur Sprachförderung. So gibt es beispielsweise nach der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) auch Kurse, in denen berufsbezogene Deutschkenntnisse vermittelt werden. Dies Kurse richten sich insbesondere an Arbeitssuchende. Unter Umständen kann die Bundesagentur für Arbeit sogar Einzelcoachings fördern und so den Arbeitsmarktzugang erleichtern. 

Haben Geflüchtete Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein haben auch Flüchtlinge nicht. Allerdings wird der Bildungsgutschein oft erteilt, wenn Arbeitslosigkeit droht oder eine Umschulung angestrebt wird. Beispielsweise haben Menschen mit Migrationshintergrund in ihrem Herkunftsland einen Beruf erlernt, der Abschluss wird in Deutschland aber nicht anerkannt. In diesem Fall kann eine Umschulung infrage kommen, um einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Bei der Suche nach Hilfe bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt ist die Agentur für Arbeit der erste Ansprechpartner. Ob ein Anspruch auf einen Bildungsgutschein besteht, klärt sich in der Regel im persönlichen Gespräch. 

Wie bekommt man als Flüchtling einen Bildungsgutschein?

Meist gibt es einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter vor Ort. Dort sollten Geflüchtete deutlich machen, warum die geplante Weiterbildung sinnvoll ist und für ihr berufliches Vorankommen nach der Ankunft in Deutschland wichtig ist. Idealerweise haben sie sich vorher schon selbst bei Kursnet nach einer passenden Weiterbildung erkundigt und kennen 

  • den Titel der Maßnahme
  • den Bildungsträger 
  • die Berufskennzahl (BKZ) und 
  • die Maßnahmennummer.

Idealerweise könnten die Antragssteller:innen auch nachweisen, ob und wie sie sich bisher um einen neuen Job gekümmert haben, beispielsweise durch das Vorlegen von Bewerbungsschreiben. Informationen über die Relevanz der Weiterbildung auf dem Arbeitsmarkt und die späteren Berufsaussichten sind ebenfalls ein Vorteil. Unter Umständen wird über eine Kompetenzfeststellung die Eignung für die geplante Weiterbildung oder Umschulung geprüft. Denkbar ist, dass ein Integrationskurs oder ein Berufssprachkurs für Migranten ein erster Schritt ist, um den Arbeitsmarktzugang zu erleichtern.

Was sind die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein für Flüchtlinge?

Eine Beratung durch die Agentur für Arbeit ist die wichtigste Voraussetzung, um einen Bildungsgutschein zu bekommen. Dort muss nachgewiesen werden, dass die Bildungsmaßnahme notwendig ist, um Arbeitslosigkeit abzuwenden oder zu beenden. Um an einer Umschulung teilnehmen zu können, wird die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde benötigt. 

 

 

Ist der Bildungsgutschein an Bedingungen geknüpft?

Der Bildungsgutschein wird in der Regel für bis zu zwei Jahre ausgestellt. So lange dauern die meisten Umschulungen. Ausnahmen gibt es beispielsweise für die Umschulung zum Altenpfleger, die drei Jahre dauert. Der Bildungsgutschein kann dann für eine AZAV-zertifizierte Bildungsmaßnahme verwendet werden und der Kostenträger, in der Regel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, übernehmen alle Kosten der Weiterbildung. Dazu gehören auch beispielsweise Anfahrtskosten für den Weg zur Weiterbildung oder dem Berufssprachkurs. Viele Bildungsinstitute bieten mittlerweile Weiterbildungsmöglichkeiten für Migranten und Asylberechtigte an. 


Bildungsgutschein abgelehnt – Diese Alternativen Förderungen gibt es für Flüchtlinge

Eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG) kann Migranten und Asylbewerbern dabei helfen, herauszufinden, welche beruflichen Vorkenntnisse bereits vorhanden sind. Diese Bildungsmaßnahmen dauern bis zu sechs Wochen. Wer einen Aufenthaltsstatus hat, darf an MAG-Maßnahmen teilnehmen, Geduldete und Asylbewerber aber erst nach drei Monaten. 

Arbeitgeber können einen Eingliederungszuschuss beantragen. Dieser kann bis zu zwölf Monate gezahlt werden und beträgt bis zu 50 Prozent des Gehalts. Bei Geflüchteten mit Aufenthaltserlaubnis kann der Arbeitgeber den Zuschuss direkt beantragen, bei geduldeten Asylbewerbern nach drei Monaten. Auch für Auszubildende, die bereits in einem Ausbildungsverhältnis sind, gibt es Hilfen, beispielsweise für Sprachkurse. 

Wer noch nicht ausreichend Deutsch spricht, kann an einer einjährigen Einstiegsqualifizierung teilnehmen. Diese Maßnahmen bereiten auf die Aufnahme einer Ausbildung vor. Der Antrag wird von Unternehmen bei der Agentur für Arbeit gestellt, muss aber auch von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Berufssprachkurse wie die DeuFöV-Angebote zur Deutschsprachförderung sind auch für Auszubildende eine Option.


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