Bildungsgutschein abgelehnt? Das können Sie tun!

 

Bildungsgutschein abgelehnt – Das können die Gründe sein

Wird Ihr Antrag auf einen Bildungsgutschein abgelehnt, kommen dafür verschiedene Gründe infrage. Den Mitarbeiterbezug entschärfen: Jobcenter und die Agentur für Arbeit müssen darauf achten, dass die finanziellen Ressourcen, die ihnen zur Verfügung stehen, sinnvoll verwendet werden. Daher ist eine Ablehnung der Förderung durch Bildungsgutschein möglich, wenn die Verantwortlichen die Voraussetzungen als nicht gegeben oder eine Förderung für nicht notwendig erachten.

Haben die zuständigen Sachbearbeiter:innen Ihren Antrag auf einen Bildungsgutschein abgelehnt, ist Widerspruch möglich.

Erhalten Sie den Ablehnungsbescheid, haben Sie vier Wochen Zeit, um einen Widerspruch einzulegen. Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter müssen daraufhin die Ablehnung begründen. Es ist wichtig zu wissen, dass es keinen Rechtsanspruch auf Förderung durch Bildungsgutschein gibt. Widersprüche können dennoch erfolgreich sein. Gute Argumente, warum eine Förderung notwendig ist, um eine Arbeitsstelle zu bekommen oder einen Job zu behalten, sind hilfreich. Es muss auf jeden Fall die Widerspruchsfrist eingehalten werden.

 

Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit oder ein Jobcenter

Der Bildungsgutschein wird in der Regel im Rahmen eines Beratungsgesprächs ausgestellt. Einen Termin können Sie bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter anfragen. In dem Beratungsgespräch geht es u. a. um Weiterbildungsmaßnahmen, die sinnvoll sind, um eine neue Arbeitsstelle zu finden oder eine bestehende zu sichern.

 

Die Förderung ist aus arbeitsmarktrelevanten Gründen nicht sinnvoll

Wenn die zuständigen Sachbearbeiter:innen zu dem Schluss kommen, dass es auf dem Arbeitsmarkt keinen Bedarf in dem Bereich gibt, in dem Sie eine Weiterbildungsmaßnahme absolvieren möchten, können sie Ihnen den Bildungsgutschein verwehren. Das Ziel der Weiterbildung bzw. Umschulung soll Ihre (Wieder-)Eingliederung in das Arbeitsleben, beispielsweise nach Arbeitslosigkeit, sein. Gibt es keine entsprechenden Jobs, erscheint die Weiterbildungsmaßnahme nicht und eine Förderung wird abgelehnt. Im Widerspruchsverfahren ist es dann wichtig, Stellenangebote oder sogar einen potenziellen Arbeitgeber vorlegen bzw. benennen zu können.

 

Die Maßnahme ist mit der möglichen Fördersumme nicht realisierbar

fehlende Fördermittel können zu den Ablehnungsgründen gehören. Kostet die von Ihnen ausgesuchte Weiterbildungsmaßnahme mehr, als an Fördersumme da ist, wird eine Förderung durch Bildungsgutschein abgelehnt. Das kann gegen Jahresende vorkommen, wenn die geplanten Budgets für die Förderung beruflicher Weiterbildung ausgeschöpft wurden. Das passiert seltener, dass berufliche Bildung durch die Politik einen hohen Stellenwert erhält.

 

Der Antragssteller hat Alternativen und braucht daher keine Förderung

In manchen Fällen sehen Sachbearbeiter:innen Berufschancen für Sie, wo Sie selbst keine sehen. Dann werden sie Ihren Antrag auf den Bildungsgutschein ablehnen, weil sie die Weiterbildung oder Umschulung als unnötig erachten.

 

Bildungsgutschein abgelehnt – Diese Möglichkeiten haben Sie nun

Wird Ihre Förderung mit Bildungsgutschein abgelehnt, ist das erst einmal ein Rückschlag. Verzweifeln sollten Sie aber nicht: Lesen Sie vielmehr den Ablehnungsbescheid sorgfältig durch und schauen Sie, welcher Grund hier angegeben wird. Haben Sie lediglich eine mündliche Ablehnung oder einen Bescheid ohne nachvollziehbaren Grund erhalten, rufen Sie in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter an und erfragen den Grund für die Ablehnung. Er ist wichtig für Ihre weitere Vorgehensweise.

Widerspruch gegen Ablehnung des Bildungsgutscheins einlegen

Nachdem das Jobcenter oder die Arbeitsagentur den Bildungsgutschein abgelehnt hat, können Sie Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie vier Wochen Zeit. Reagieren Sie also am besten nicht unmittelbar, sondern nehmen Sie sich Zeit, den Bescheid genau zu lesen und sich Gedanken über den angegebenen Grund zu machen. Sammeln Sie Argumente, um die Ablehnung zu entkräften, z. B. Stellenangebote.

Wo kann man Widerspruch einlegen

Sie legen den Widerspruch bei der Behörde ein, von der Sie den Ablehnungsbescheid bekommen haben. Hat also das Jobcenter Ihre Förderung abgelehnt, legen Sie dort Widerspruch ein. War es die Agentur für Arbeit, ist sie Ihr richtiger Ansprechpartner.

Folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Name, Adresse und Telefonnummer
  • Datum
  • Adresse der Behörde
  • Aktenzeichen (aus Ablehnungsbescheid)

Zu empfehlen: Begründung, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

 

Wie begründet man den Widerspruch?

Sie begründen Ihren Widerspruch gegen den abgelehnten Bildungsgutschein am besten anhand des angegebenen Grundes:

  • Heißt es, dass die Förderung nicht arbeitsmarktrelevant sei, verweisen Sie auf die Berufsaussichten und Möglichkeiten, die Sie dadurch haben werden.
  • Gehen Ihre Sachbearbeiter davon aus, dass die Maßnahme keinen Erfolg haben wird, lassen Sie sich genau erklären, wieso sie zu diesem Schluss gekommen sind. Vielleicht können Sie sie argumentativ vom Gegenteil überzeugen.
  • Sind die Kosten für die Weiterbildung oder Umschulung zu hoch, suchen Sie nach günstigeren Alternativen. Die sgd bietet zahlreiche nach AZAV zertifizierte Kurse an, die Sie bequem von zu Hause aus absolvieren können. Damit fallen bereits Fahrt- und Übernachtungskosten weg.
  • Finden die Sachbearbeiter, dass Ihnen andere Möglichkeiten offenstehen, erklären Sie Ihnen im Widerspruch gegen die Ablehnung, weshalb Sie anderer Ansicht sind.

 

Benötigt man für den Widerspruch einen Anwalt?

Sie müssen für Ihren Widerspruch bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter keinen Anwalt hinzuziehen: Das Schreiben können Sie selbst formulieren. Es steht Ihnen aber natürlich offen, einen Anwalt zu konsultieren, wenn Sie sich das Schreiben selbst nicht zutrauen und sichergehen wollen, dass Ihr Widerspruch gut formuliert ist.

 

Was tun, wenn der Widerspruch abgelehnt wurde?

Wird auch Ihr Widerspruch abgelehnt, haben Sie drei Möglichkeiten: Entweder stellen Sie mit etwas zeitlichem Abstand einen neuen Antrag oder Sie erheben Klage oder Sie schauen sich nach alternativen Fördermöglichkeiten um. Jeder der Wege kann zum Erfolg führen.

 

Ein neuer Antrag

Wurde Ihr Antrag auf Förderung durch Bildungsgutschein vom Arbeitsamt abgelehnt, weil die Kosten zu hoch sind, können Sie ihn unter Umständen mit etwas zeitlichem Abstand neu stellen. Dieser Weg ist vor allem dann gangbar, wenn Ihr Antrag gegen Jahresende abgelehnt wurde und wenn Sie keinen unmittelbaren Zeitdruck haben, die Weiterbildungsmaßnahme zu absolvieren. Versuchen Sie es einfach im neuen Jahr noch einmal: Hier sind neue Budgets verfügbar.

 

Die Klage vor dem Sozialgericht

Nach dem abgelehnten Widerspruch können Sie Ihren Fall vor das zuständige Sozialgericht bringen. Die Klage kann trotz der doppelten Ablehnung Erfolg haben: Da bei der Entscheidung der Sachbearbeiter grundsätzlich viel Ermessensspielraum einfließt, kann es sein, dass allgemeine Rechtsgrundsätze keine Beachtung finden.

Achtung: Sie können nicht direkt nach der Ablehnung Ihres Bildungsgutscheins klagen, sondern müssen erst das Widerspruchsverfahren durchlaufen!

Dies sind die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Klage gegen die Ablehnung und den Widerspruch bedenken müssen:

  • Nach dem abgelehnten Widerspruch haben Sie einen Monat Zeit, um die Klage anzustrengen.
  • Legen Sie selbst Klage ein, sind Sie nicht verpflichtet, einen Klageantrag zu formulieren. Stattdessen erklären Sie dem Gericht den Sachverhalt, sodass es den Klageantrag formulieren kann.
  • Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, formuliert er den Klageantrag.
  • Das Gericht kann die Ablehnung aufheben und das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit dazu verpflichten, Ihren Antrag unter Einbeziehung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu prüfen.

 

Alternative Fördermöglichkeiten in Erfahrung bringen

Es gibt andere Wege, wie Sie Förderungen für Ihre Weiterbildungsmaßnahmen erhalten können:

  • WeGebAU unterstützt beim Erwerb von Berufsabschlüssen oder Qualifikationen (auch in Teilzeit).
  • Die Bundesländer haben verschiedene Förderprogramm wie Bildungs- und Qualifizierungsschecks.
  • Möchten Sie als junger Erwachsener ab 25 Jahren einen Berufsabschluss nachmachen, hilft die Initiative „Zukunftsstarter“ von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter.
  • Mit der Weiterbildungsprämie fördern Arbeitsagentur und Jobcenter

    Personen, die an Maßnahmen teilnehmen, die zu anerkannten Ausbildungsabschlüssen führen.

Bildungsgutschein zurückzahlen? Kommunikation ist das Wichtigste

Grundsätzlich sollten Sie immer, wenn Sie eine Weiterbildungsmaßnahme abbrechen wollen oder müssen, Ihren Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Durch die frühzeitige Kommunikation mit der Behörde und dem Bildungsträger, vermeiden Sie eine Rückforderung von Fördergeldern, d. h., Sie müssen die bisher bewilligten Gelder nicht zurückzahlen.


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