ZFU - Was macht die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht?
Eine Zertifizierung durch die ZFU (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht) soll Verbrauchern garantieren, dass das jeweilige Bildungsangebot die gesetzlichen Anforderungen an ein Fernstudium erfüllt. Trotzdem findet man immer wieder Lehrgänge, die ohne ZFU-Zulassung angeboten werden. Ist das legal? Sind solche Anbieter überhaupt seriös? Das klären wir in diesem Artikel.
Was ist die ZFU?
Die ZFU ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht mit Sitz in Köln. Als zuständige Behörde obliegt ihr die Prüfung und Zulassung aller in Deutschland zulassungspflichtigen Fernlehrgänge nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Außerdem fördert die ZFU das gesamte Fernunterrichtswesen und ist ebenso Ansprechpartner der Bundesländer wie Anlaufstelle für alle am Fernunterricht Interessierten.
Zugelassene Fernlehrgänge können in einer aktuellen Liste der Zentralstelle für Fernunterricht eingesehen werden. Wer nach entsprechenden Angeboten sucht, kann außer der online zur Verfügung stehenden Liste auch einen gedruckten Ratgeber für Fernunterricht bestellen.
Wie wichtig ist die Zertifizierung durch die ZFU – der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht?
Die sgd – Deutschlands führende Fernschule – verfügt als einer der wichtigsten Anbieter für Fernlehrgänge selbstverständlich über die notwendigen Zertifizierungen der ZFU. Doch nicht alle Fernkurse fallen zwangsläufig unter die Zertifizierungspflicht. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Zum einen gelten bestimmte Voraussetzungen für die ZFU-Zulassung, die nicht in jedem Lehrgang relevant sind. Zum anderen sind manche Studiengänge so neuartig, dass es noch keine Zertifizierung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht gibt. Das Fehlen eines ZFU-Zertifikats sagt also nicht zwangsläufig etwas über die Seriosität des Anbieters aus.
Welche Fernlehrgänge unterliegen der Zulassungspflicht durch die ZFU?
Maßgeblich für die Zulassungspflicht ist das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG). Ob ein Bildungsangebot eine staatliche Zulassung benötigt, um als Fernstudium zu gelten, hängt also von den Definitionen des Gesetzestextes ab. Generell müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Zertifizierungspflicht greift:
- Es muss ein privatrechtlicher Vertrag über den Fernlehrgang geschlossen werden.
- Es fallen Studiengebühren an.
- Es wird weitgehend zeitversetzt (also nicht in Echtzeit) und räumlich getrennt unterrichtet.
- Der Lernerfolg unterliegt einer entsprechenden Kontrolle.
Dies betrifft den größten Teil der üblichen Fernlehrgänge im Angebot der sgd.
Wer braucht keine ZFU-Zertifizierung?
Institute, die der Zulassungspflicht nicht nachkommen, können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Allerdings müssen nicht alle Fernlehrgänge durch die ZFU zertifiziert werden, wenn sie nicht in deren Zuständigkeitsbereich fallen. Dazu zählen etwa Lehrgänge, die von klassischen Hochschulen angeboten werden und keinen gesonderten privatrechtlichen Vertrag erfordern. Auch Online-Lehrgänge in Echtzeit, bei denen Studenten und Lehrer direkt kommunizieren können, benötigen keine ZFU-Zulassung. Ebenso müssen Kurse, bei denen mehr als 50 Prozent der Studienzeit als Präsenzunterricht abgehalten wird, nicht zugelassen werden. Dient der Lehrgang lediglich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung, ist die Zertifizierung ebenfalls nicht notwendig.
Warum gibt es Fernlehrgänge ohne ZFU-Zulassung?
Die meisten Angebote der seriösen Fernschulen sind als ZFU-Fernunterricht zertifiziert. Dennoch verfügt nicht zwangsläufig jeder Lehrgang über das jeweilige Prüfzeichen, etwa wenn es sich um staatliche Lernprogramme oder um Fernlehrgänge mit überwiegendem Präsenzanteil handelt und somit die ZFU nicht für die Angebote zuständig ist. In diesen Fällen handelt es sich aufgrund der Begebenheiten nicht um ein Fernstudium im Sinne des FernUSG.
Nicht immer ist die Abgrenzung klar, sogar Expert:innen streiten sich bisweilen darüber, ob ein Fernlehrgang unter die Zulassungspflicht fällt oder nicht. Dass dennoch der Begriff Fernstudium verwendet werden darf, liegt daran, dass es sich nicht um eine geschützte Bezeichnung handelt. Das alleinige Fehlen des Prüfsiegels bei einzelnen Lehrgängen ist also kein generelles Zeichen für ein unseriöses Angebot. Vielmehr kann es sein, dass es sich um ein nicht zulassungspflichtiges Bildungsangebot handelt und die Qualität durch andere Zertifikate gewährleistet wird.
Sollten Sie sich für einen Fernlehrgang interessieren, der über keine ZFU-Zulassung verfügt, prüfen Sie, ob es andere anerkannte Zertifizierungen gibt, die der Anbieter vorweisen kann. Stellt ein Anbieter keinerlei ZFU-Zertifizierte Fernlehrgänge zur Verfügung, handelt es sich vermutlich ein im Arbeitsmarkt nicht besonders angesehenes Institut.