Bürgergeld

Am 01. Januar 2023 wurde in Deutschland das sogenannte Bürgergeld eingeführt. Das Bürgergeld ist die Nachfolge von Arbeitslosengeld II/Hartz IV und Sozialgeld. Als Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es sicherstellen, dass Menschen mit geringem Einkommen oder ohne Einkommen nicht unterhalb des Existenzminimums leben müssen.

Mit der Einführung des Bürgergelds wurden zugleich neue finanzielle Anreize für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen geschaffen. Wir haben die wichtigsten Neuerungen in diesem Bereich für Sie zusammengestellt.

 

Was ist der Bürgergeld-Bonus? Wer bekommt den Bürgergeld-Bonus?

Der Bürgergeld-Bonus wurde im Juli 2023 eingeführt. Er war eine monatliche zusätzliche Auszahlung in Höhe von 75 Euro, die zum April 2024 wieder abgeschafft wurde. Voraussetzung für den Erhalt des Bonus war zum einen, dass man Bürgergeld bezieht. Zum anderen musste man an einer Maßnahme zur beruflichen (Weiter-)Qualifizierung im Umfang von mindestens 8 Wochen teilnehmen, um den Bürgergeld-Bonus zu erhalten. Eine solche Weiterbildung musste nicht auf einen qualifizierenden Berufsabschluss vorbereiten.

Teilnehmer:innen, die die Voraussetzungen erfüllten und ihre Weiterbildung vor dem 31. März 2024 (und nach dem 01.Juli 2023) begonnen hatten, erhalten den Bürgergeld-Bonus bis zum Ende ihrer Weiterbildung. In diesem Fall wird der Bonus auch ausgezahlt, wenn die Maßnahme nach dem 31. März 2024 endet.

 

Was ist das Weiterbildungsgeld? Wer bekommt das Weiterbildungsgeld?

Auch das Weiterbildungsgeld gibt es ab dem 01. Juli 2023. Es kann an Bürgergeld-Berechtigte gezahlt werden, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, wenn diese auf einen Berufsabschluss vorbereitet. Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat.

 

Was ist die Weiterbildungsprämie? Wer bekommt die Weiterbildungsprämie?

Die Weiterbildungsprämie wird oft mit dem Weiterbildungsgeld verwechselt, sie hat aber nichts mit dem Bürgergeld zu tun. Wer arbeitsuchend ist und eine berufliche Weiterbildung benötigt, um eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu beenden, kann die Weiterbildungsprämie beantragen. Hier gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Antragsberechtigt sind Personen, die an einer abschlussorientierten beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Damit sind z. B. Umschulungen gemeint, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen.
  • Die Weiterbildung muss mindestens zwei Jahre dauern.
  • Sie darf nicht vor dem 01. August 2016 angefangen haben und muss vor dem 31. Dezember 2023 begonnen haben.
  • Ist im Rahmen der Weiterbildung offiziell eine Zwischenprüfung offiziell vorgeschrieben, kann bei Bestehen eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro beantragt werden.
  • Wer die Abschlussprüfung der Weiterbildung besteht, kann die Prämie in Höhe von 1.500 Euro beantragen.

 

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Bürgergeld?

Weitere Informationen zum Thema Bürgergeld finden Sie z. B. direkt bei der Bundesagentur für Arbeit unter Jobcenter.digital oder in den Fragen und Antworten zum Bürgergeld aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

Ich erhalte kein Bürgergeld, möchte aber gerne an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für mich?

 

Ob erwerbstätig, arbeitsuchend oder in Kurzarbeit – wenn Sie an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten, gibt viele Möglichkeiten, wie Sie finanzielle Unterstützung 

erhalten können. Einen Überblick hierzu bietet unser digitaler Förderlotse unter: https://www.sgd.de/studienberatung/wir-sind-fuer-sie-da/foerderungsberater.html

Dort finden Sie auch weiterführende Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten.

sgd, Deutschlands Führende Fernschule

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