Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

 

Was ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ?

 

Ziel der Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist, Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell zu unterstützen. Leistungen zum Lebensunterhalt können beantragt werden, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.

Durch das AFBG, früher auch Meister-BAföG genannt, sollen sich Handwerker:innen und andere Fachkräfte weiterqualifizieren können. Potenzielle Existenzgründer:innen sollen einen Anreiz bekommen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Die Weiterbildung kann in Voll- oder Teilzeit, in schulischer Form oder als Fernstudium absolviert werden.

 

Was wird laut Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert?

Grundlage für eine Förderung ist eine Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Ziel ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach den branchenspezifischen Verordnungen wie etwa:

  • nach der Handwerksordnung
  • nach dem Berufsbildungsgesetz
  • nach dem Bundes- oder Landesrecht
  • nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft
  • eine staatliche Prüfung an anerkannten Ergänzungsschulen

Es werden solche Prüfungsabschlüsse gefördert, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.

Nicht förderbar nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sind Abschlüsse oberhalb des Meistertitels.

sgd, Deutschlands Führende Fernschule

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