Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Was wird gefördert?
Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein werden Kosten der beruflichen Weiterbildung gefördert. Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsträger stattfinden, der nach DIN ISO 9001 und/oder AZAV zertifiziert ist. Bei Fernunterricht ist eine Akkreditierung durch die ZFU erforderlich.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500,- € pro Antragsteller und Kalender jahr. Die verbleibenden 60 % der Seminarkosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, aus dem sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen (u. a. Arbeitnehmer). Der Antragsteller muss in einem Unternehmen oder in einer sonstigen Einrichtung beschäftigt sein.
Ausführliche Informationen
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Tel.: 0431 9905-2222 | foerderprogramme@ib-sh.de
www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-e2-weiterbildungsbonus-pro/
Mo. - Fr. 8:00 bis 20:00 Uhr
und Sa. 9:00 bis 17:00 Uhr