Berufliche Weiterbildung Sachsen
Was wird gefördert?
Alle sgd-Fernlehrgänge, die zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen und zur Steigerung der Beschäftigungschancen dienen. Vorausgesetzt die förderfähigen Kosten für Lehrgang und Prüfung betragen mindestens 1.000,- €.
Wer wird gefördert?
- Geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.300,- € mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
Wie wird gefördert?
Bis zu 50 % der Kosten können Arbeitnehmer und Beschäftigte bis zu einem Bruttoeinkommen von 3.300,-€ erhalten.
80 % der Kosten erhalten geringfügig Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt von 450,- €/Monat.
INFO
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