Berufliche Weiterbildung Sachsen

Was wird gefördert?

Alle sgd-Fernlehrgänge, die zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen und zur Steigerung der Beschäftigungschancen dienen. Vorausgesetzt die förderfähigen Kosten für Lehrgang und Prüfung betragen mindestens 1.000,- €.


Wer wird gefördert?

  • Geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.300,- € mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.

Wie wird gefördert?

Bis zu 50 % der Kosten können Arbeitnehmer und Beschäftigte bis zu einem Bruttoeinkommen von 3.300,-€ erhalten. 

80 % der Kosten erhalten geringfügig Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt von 450,- €/Monat. 


INFO

Ausführliche Informationen

Sächsische Aufbaubank Förderbank (SAB)
0351 4910-4930

www.sab.sachsen.de


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Mo. - Fr. 8:00 bis 20:00 Uhr

und Sa. 9:00 bis 17:00 Uhr

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