Weiterbildung Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

Alle SGD-Fernlehrgänge, die eine individuelle berufsbezogene Weiterbildung (ab 1.000,-  € Gesamtkosten) darstellen oder zum Erwerb von ausbildungs- oder schulbegleitenden Zusatzqualifikationen (ab 500,- € Gesamtkosten) dienen.


Wer wird gefördert?

Weiterbildungen:

  • Arbeitnehmer mit Bruttogehalt unter 4.575,- €/Monat
  • Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II/SGB III

Zusatzqualifikationen:

  •  volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen
  •  volljährige Schüler in schulischen Berufs-ausbildungsgängen an Berufsfachschulen

Wie wird gefördert?

Weiterbildungen werden – abhängig von Höhe und Art des Einkommens – mit einem Zuschuss von 60 bis 90 % gefördert. Bei Zusatzqualifikationen werden bis zu 90 % der Gesamtkosten übernommen. 


INFO

Ausführliche Informationen

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
0800 56 007 57

www.ib-sachsen-anhalt.de


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sgd, Deutschlands Führende Fernschule

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