Weiterbildung Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
Alle SGD-Fernlehrgänge, die eine individuelle berufsbezogene Weiterbildung (ab 1.000,- € Gesamtkosten) darstellen oder zum Erwerb von ausbildungs- oder schulbegleitenden Zusatzqualifikationen (ab 500,- € Gesamtkosten) dienen.
Wer wird gefördert?
Weiterbildungen:
- Arbeitnehmer mit Bruttogehalt unter 4.575,- €/Monat
- Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II/SGB III
Zusatzqualifikationen:
- volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen
- volljährige Schüler in schulischen Berufs-ausbildungsgängen an Berufsfachschulen
Wie wird gefördert?
Weiterbildungen werden – abhängig von Höhe und Art des Einkommens – mit einem Zuschuss von 60 bis 90 % gefördert. Bei Zusatzqualifikationen werden bis zu 90 % der Gesamtkosten übernommen.
INFO
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gern kostenlos:
06151 3842 6
Mo. - Fr. 8:00 bis 20:00 Uhr
und Sa. 9:00 bis 17:00 Uhr
Beratungstermin vereinbaren