Qualischeck Rheinland-Pfalz
Was wird gefördert?
Alle sgd-Fernlehrgänge, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf dienen.
Wer wird gefördert?
Sozialpflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz,
- die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000,– € bzw. 40.000,– € bei gemeinsam Veranlagten haben oder
- die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 20.000,– € bzw. 40.000,– € bei gemeinsam Veranlagten haben, wenn die Weiterbildungskosten höher sind als 1.000,– € (inkl. MwSt.).
Ausgenommen sind Schüler, Studenten, Auszubildende, Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler und nicht erwerbstätige Personen.
Wie wird gefördert?
Es werden 50 % der entstehenden Kosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) für tatsächlich durchgeführte Weiterbildungen übernommen. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500,– € pro Person und Weiterbildung im Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Ausführliche Informationen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Rheinland Pfalz
0800 588 84 32
www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck-2021-2027
Mo. - Fr. 8:00 bis 20:00 Uhr
und Sa. 9:00 bis 17:00 Uhr