Qualischeck Rheinland-Pfalz

Was wird gefördert?

Alle sgd-Fernlehrgänge, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf dienen.


Wer wird gefördert?

Sozialpflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz,

  • die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000,– € bzw. 40.000,– €  bei gemeinsam Veranlagten haben oder
  • die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 20.000,– € bzw. 40.000,– € bei gemeinsam Veranlagten haben, wenn die Weiterbildungskosten höher sind als 1.000,– € (inkl. MwSt.).

Ausgenommen sind Schüler, Studenten, Auszubildende, Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler und nicht erwerbstätige Personen.


Wie wird gefördert?

Es werden 50 % der entstehenden Kosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) für tatsächlich durchgeführte Weiterbildungen übernommen. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500,– € pro Person und Weiterbildung im Kalenderjahr der Kostenerstattung.


INFO

Ausführliche Informationen

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Rheinland Pfalz

0800 588 84 32

www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck-2021-2027


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sgd, Deutschlands Führende Fernschule

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