Meisterbonus Sachsen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Meister der Industrie, des Handwerks, aus den „Grünen Berufen” sowie Fachmeister.
Wie wird gefördert?
Sachsen zahlt Meistern nach erfolgreichem Abschluss einen Bonus von 2.000,- €. Dieser muss bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder antragsberechtigten Einrichtung beantragt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ihre Meisterprüfung muss vor der zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt und das Zeugnis von dieser ausgestellt worden sein. Dies gilt nicht, falls die Prüfung in Sachsen nicht abgenommen werden kann. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen haben.
Podcast zum Thema Meisterbonus
Hier hören Sie einen kurzen Podcast zum Thema Meisterbonus:
Ausführliche Informationen
Industrie- und Handelskammern in Sachsen
Mo. - Fr. 8:00 bis 20:00 Uhr
und Sa. 9:00 bis 17:00 Uhr