Meisterbonus Bayern

Wer wird gefördert?

Den Meisterbonus erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder einer gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im öffentlichen Dienst, in der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft. Gleiches gilt für den erfolgreichen Abschluss einer staatlichen Fortbildungsprüfung in diesen Fachrichtungen.


Wie wird gefördert?

Die Förderung beträgt 3.000,- €. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Begünstigten werden von den zuständigen Stellen automatisch ermittelt und angeschrieben. 

  • einem Zuschuss in Höhe von 50 % der nicht zurückgezahlt werden muss und 
  • einem Angebot über ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Sie jedoch nicht in Anspruch nehmen müssen. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Prüfung muss vor der zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt worden sein und mit dem dort ausgestellten Zeugnis belegt werden. Darüber hinaus muss Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern liegen.


Podcast zum Thema Meisterbonus

Hier hören Sie einen kurzen Podcast zum Thema Meisterbonus:


INFO

Ausführliche Informationen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie 

www.stmwi.bayern.de/wirtschaft/ausbildung-beruf/meisterbonus/


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