Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern
Wer wird gefördert?
Die Förderung können alle Meister erhalten, die sich mit ihrem Abschluss in die Handwerksrolle eintragen lassen können, d. h. Handwerksmeister nach Anlage A und B 1 zur Handwerksordnung sowie Industriemeister. Nicht gefördert werden Betriebswirte des Handwerks, Techniker sowie Meister außerhalb von Handwerk und Industrie.
Wie wird gefördert?
Für die bestandene Meisterprüfung gibt es eine Prämie in Höhe von 2.000,- Euro. Diese muss über die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer spätestens 12 Monate nach bestandener Meisterprüfung beantragt werden.
Darüber hinaus können die besten 50 Absolventen eines Jahres 3.000,- Euro als Einmalzahlung erhalten.
Ausführliche Informationen
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Mo. - Fr. 8:00 bis 20:00 Uhr
und Sa. 9:00 bis 17:00 Uhr