Bildungsscheck Brandenburg
Was wird gefördert?
- berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen
- Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen sowie innerhalb von öffentlichen und freien Trägerinnen
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte (natürliche Personen) mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg
- Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung (AO) im Land Brandenburg unterhalten, und Freiberufler:innen sowie Einzelunternehmer:innen,die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten, und rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg.
Wie wird gefördert?
Individuelle berufliche Kompetenzentwicklung (Bildungsscheck):
- bis zu 60 % der Kurs- und Prüfungsgebühren
- mindestens 500,- €, maximal 3.000,- € je Antrag
- eine Qualifizierung je Antrag
- Antragstellung zweimal jährlich möglich
Kompetenzentwicklung in Unternehmen und Vereinen:
- bis zu 50 % der Kurs- und Prüfungs gebühren
- Mindestförderhöhe von 1.000,- € je Antrag
- unbegrenzte Anzahl der Qualifizierungen und Teilnehmenden je Antrag
- Antragstellung zweimal jährlich möglich
INFO
Ausführliche Informationen
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Infotelefon Weiterbildung: 0331 660-2200
E-Mail: weiterbildung@ilb.de
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