Bildungsscheck Brandenburg

Was wird gefördert?

  • berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen und  rechtsfähigen Vereinen sowie innerhalb von öffentlichen und freien Trägerinnen

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte (natürliche Personen) mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg
  • Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung (AO) im Land Brandenburg unterhalten, und Freiberufler:innen sowie Einzelunternehmer:innen,die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten, und rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg.

Wie wird gefördert?

Individuelle berufliche Kompetenzentwicklung (Bildungsscheck):

  • bis zu 60 % der Kurs- und Prüfungsgebühren
  • mindestens 500,- €, maximal 3.000,- € je Antrag
  • eine Qualifizierung je Antrag
  • Antragstellung zweimal jährlich möglich

Kompetenzentwicklung in Unternehmen und Vereinen:

  • bis zu 50 % der Kurs- und Prüfungs gebühren
  • Mindestförderhöhe von 1.000,- € je Antrag 
  • unbegrenzte Anzahl der Qualifizierungen und Teilnehmenden je Antrag
  • Antragstellung zweimal jährlich möglich

INFO

Ausführliche Informationen

Investitionsbank des Landes Brandenburg

Infotelefon Weiterbildung: 0331 660-2200
E-Mail: weiterbildung@ilb.de

www.ilb.de


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