Aufstiegsprämie Hessen
Wer wird gefördert?
Die Förderung können alle Absolvent:innen beantragen, die eine Aufstiegsprüfung (Meisterprüfung) nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) erfolgreich bestanden haben. Gleiches gilt für Absolvent:innen einer gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung nach BBiG bzw. HwO, sofern diese dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen entspricht.
Was wird gefördert?
Der Start der neuen Aufstiegsprämie Hessen ist für den 1. Juni 2024 geplant. Die Förderungshöhe wird dabei von 1.000,- € pro Person und Abschluss auf 3.500,- € angehoben. Für Prüfungen, die vor dem 1. Juni 2024 abgelegt worden sind, gibt es die bisherige Prämie in Höhe von 1.000,- €. Die Prämie ist spätestens sechs Wochen nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses zu beantragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss in Hessen liegen.
- Ihre Prüfung muss in Hessen vor der zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen oder dem Landesbetrieb Hessen-Forst abgelegt worden sein.
- Wird die Prüfung in Hessen nicht angeboten, kann sie auch in einem anderen Bundesland absolviert werden.
Mo. - Fr. 8:00 bis 20:00 Uhr
und Sa. 9:00 bis 17:00 Uhr