Aufstiegsfortbildungs-Prämie Bremen
Was wird gefördert?
Das Land Bremen zahlt Ihnen bei einer erfolgreich abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung in einem nicht akademischen Berufsfeld eine finanzielle Prämie als Anreiz für die berufliche Weiterbildung.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Prämie beträgt 4.000,– €. Ihren Antrag auf Aufstiegsfortbildungs-Prämie reichen Sie bitte bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa ein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie einen Fortbildungsabschluss im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erworben haben.
- Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen befinden.
- Die Abschlussprüfung muss nach dem 01.01.2019 abgelegt worden sein. Entscheidend hierfür ist das Datum des Prüfungszeugnisses.
INFO
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