Aufstiegsbonus Saarland

Wer wird gefördert?

Den Aufstiegsbonus erhalten Absolventen von (Aufstiegs-)Fortbildungen im gewerblich-technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Bereich, wenn der Abschluss dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet ist. Darüber hinaus können ihn auch staatlich geprüfte Techniker, die ihre Prüfung im Saarland abgeschlossen haben, beantragen.


Wie wird gefördert?

Der Aufstiegsbonus wird als nicht rückzahlpflichtiger Zuschuss in Höhe von 1.000,- € gewährt. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses erfolgen. Er kann pro Kalenderjahr nur einmal beantragt werden. 


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Prüfung muss vor der IHK, HWK oder LWK des Saarlandes erfolgreich abgelegt und das Prüfungszeugnis von einer dieser Kammern ausgestellt worden sein. Wird die jeweilige Prüfung im Saarland nicht angeboten, muss die Prüfung vor einer HWK, IHK oder LWK in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein. Darüber hinaus muss der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.


INFO

Ausführliche Informationen

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

www.saarland.de


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