Ihre Vorteile bei SGD-Weiterbildungen
- Über 200 AZAV-zertifizierte Kurse
- Auch Sie finden die Weiterbildung, die zu Ihnen passt
- Bis zu 100% durch die Agentur für Arbeit förderbar
- Auch während Kurzarbeit möglich
- Nachhaltig die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen
Über 200 unserer Fernkurse sind AZAV-zertifiziert und somit durch den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter bis zu 100% förderbar. Das Ziel ist dabei, dass Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte ihre beruflichen Kenntnisse erweitern, sich technischen Entwicklungen anpassen oder einen beruflichen Abschluss erlangen. Auch ein SGD-Fernstudium ist bis zu 100 % förderfähig: Gern beraten wir Sie zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten mit Bildungsgutschein!
4 einfache Schritte zur Förderung
Zu Beginn ist ein Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters notwendig. Gern beraten wir Sie vorab und versorgen Sie mit allen nötigen Informationen zu Ihrem Wunschkurs. Die Weiterbildungen der SGD finden Sie zur Vorlage bei Ihrer Behörde hier.
Schicken Sie uns bitte den erhaltenen Bildungsgutschein sowie den ausgefüllten SGD-Schulungsvertrag im Original per Post zu. Ebenso brauchen wir ggf. den Nachweis Ihrer fachlichen Qualifikationen und eine schriftliche Bestätigung, dass die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nachdem die SGD als Bildungsträger Ihre fachliche Eignung überprüft hat, melden wir uns direkt bei der Behörde zurück.
Starten Sie Ihre geförderte Weiterbildung bei der SGD - Deutschlands führender Fernschule! Zusammen mit der Agentur für Arbeit begleiten wir Sie zu einem erfolgreichen Lehrgangs-Abschluss.
Voraussetzungen für eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein
Gefördert werden können:
- Beschäftigte, die durch eine Weiterbildung eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden möchten
- Arbeitslose und Arbeitssuchende, die eine berufliche Wiedereingliederung anstreben
- Personen, bei denen eine Weiterbildung oder Umschulung aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses notwendig ist
- Beschäftige, die sich in Kurzarbeit befinden
- Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag ausläuft oder denen eine Kündigung droht,
- Personen, die eine Weiterbildung für ihre berufliche Eingliederung benötigen oder aus der Elternzeit in ihren Beruf zurückkehren
- Personen, die sich wegen Krankheit beruflich neu orientieren müssen
Ob diese Kriterien erfüllt sind, muss individuell in einem Gespräch mit einer zuständigen Beraterin oder einem Berater der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erörtert werden.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird ein Bildungsgutschein ausgestellt. Dieser ist deutschlandweit einlösbar. Das Einlösen muss bei einem zugelassenen Träger (z.B. der SGD) und im Rahmen der eingetragenen Gültigkeitsdauer erfolgen.
In der Regel beträgt die Förderung 100 % der Kursgebühren. Nehmen Sie sich in jedem Fall ausreichend Zeit, um eine für Sie passende Weiterbildung auszuwählen.
Fragen Sie unsere Förderexperten, wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung. Rufen Sie uns an.
Information
Sie können gern vor dem Beratungsgespräch bei der Behörde auf uns zukommen, um zu besprechen, welche Weiterbildungsmaßnahme im Fernstudium für Sie geeignet ist.
AZAV-Formular
Mo. - Fr. 8:00 bis 20:00 Uhr
und Sa. 9:00 bis 17:00 Uhr