Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

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WER WIRD GEFÖRDERT?

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein werden Kosten der beruflichen Weiterbildung gefördert. Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsträger / einer Weiterbildungsträgerin stattfinden, der/die nach DIN ISO 9001 und/oder AZAV zertifiziert ist. Bei Fernunterricht ist eine Akkreditierung durch die ZFU erforderlich.

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Antragsteller:in und Kalenderjahr. Die verbleibenden 60 Prozent der Seminarkosten sind vom Arbeitgeber / von der Arbeitgeberin zu übernehmen.

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, aus dem sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen (u. a. Arbeitnehmer:innen). Der Antragsteller / die Antragstellerin muss in einem Unternehmen oder in einer sonstigen Einrichtung beschäftigt sein.

Informationen zum Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein:

Investitionsbank Schleswig-Holstein
E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de
Telefon: 0431 9905-2222
​​​​​​​https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-e2-weiterbildungsbonus-pro/

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