Mit dem neu gestalteten NRW-Bildungsscheck fördert das nordrheinwestfälische Arbeitsministerium die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben. Das Förderangebot richtet sich besonders an Zugewanderte, An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und an Berufsrückkehrende.

Wer wird mit dem Bildungsscheck NRW gefördert?

  • Alle Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen (außer öffentlicher Dienst) und Berufsrückkehrende können den Bildungsscheck beantragen.
  • Das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, darf maximal 249 Beschäftigte haben.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf maximal 30.000 € (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 €) nicht übersteigen.
  • Die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme müssen mindestens 500 € betragen.

Was wird mit dem Bildungsscheck NRW gefördert?

Gefördert werden berufliche Weiterbildungen wie z. B. SGD-Fernkurse, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Die Förderhöhe pro Bildungsscheck beträgt 50 % der Lehrgangskosten, höchstens jedoch 500 €.

So wird der Bildungsscheck NRW beantragt:

Die Bildungsschecks werden ausschließlich in autorisierten Bildungsberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben. Die Beratungen werden durchgeführt von Wirtschaftsorganisationen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, von kommunalen Wirtschaftsförderungen und Volkshochschulen.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW erhalten Sie bei

Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung
Telefon: 0211 837 1929
Mo. -Fr. von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Internet: www.arbeit.nrw.de

sgd, Deutschlands Führende Fernschule

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