Mit dem neu gestalteten NRW-Bildungsscheck fördert das nordrheinwestfälische Arbeitsministerium die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben. Das Förderangebot richtet sich besonders an Zugewanderte, An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und an Berufsrückkehrende.
Wer wird mit dem Bildungsscheck NRW gefördert?
- Alle Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen (außer öffentlicher Dienst) und Berufsrückkehrende können den Bildungsscheck beantragen.
- Das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, darf maximal 249 Beschäftigte haben.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf maximal 30.000 € (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 €) nicht übersteigen.
- Die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme müssen mindestens 500 € betragen.
Was wird mit dem Bildungsscheck NRW gefördert?
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen wie z. B. SGD-Fernkurse, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Die Förderhöhe pro Bildungsscheck beträgt 50 % der Lehrgangskosten, höchstens jedoch 500 €.
So wird der Bildungsscheck NRW beantragt:
Die Bildungsschecks werden ausschließlich in autorisierten Bildungsberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben. Die Beratungen werden durchgeführt von Wirtschaftsorganisationen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, von kommunalen Wirtschaftsförderungen und Volkshochschulen.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW erhalten Sie bei
Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung
Telefon: 0211 837 1929
Mo. -Fr. von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Internet: www.arbeit.nrw.de