Qualifizierungsscheck Hessen
Das Bundesland Hessen unterstützt mit dem Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter). Wenn Sie in einem solchen Unternehmen angestellt sind, in Hessen wohnen und für Ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, können Sie diese Förderung erhalten.
50 % der Lehrgangskosten, bis zu 500,– € pro Person und Jahr, werden übernommen, wenn Sie einen Lehrgang belegen, der Ihre Beschäftigungsfähigkeit fördert. Die Qualifizierungsschecks können bei einem zertifizierten Bildungsanbieter eingereicht werden, z. B. bei der Studiengemeinschaft Darmstadt.
Förderberechtigt sind:
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Hauptwohnsitz in Hessen, die über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder älter als 45 Jahre sind.
So erhalten Sie einen Qualifizierungsscheck:
Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine kostenlose persönliche und neutrale Bildungsberatung. Eine Liste mit Beratungsstellen finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de
Für weitere Fragen zu den „Qualifizierungsschecks“ können Sie sich an folgende Adresse wenden:
Weiterbildung Hessen e. V.
Gervinusstraße 5–7
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069-5979966-0
Fax: 069-5979966-29
Wichtig:
Nehmen Sie an der kostenlosen Bildungsberatung teil und melden Sie sich für einen Lehrgang bei der SGD an. Danach füllen Sie den Qualifizierungsscheck aus und geben ihn an die SGD weiter. Wenn Sie den Eigenanteil des Lehrgangs entrichtet haben, werden Sie mit 50 % der Lehrgangsgebühren (maximal 500,– Euro) durch das Land Hessen gefördert.
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