Begabtenförderung berufliche Bildung

Sie sind jung, haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und gehören zu den erfolgreichen Nachwuchskräften? Und jetzt möchten Sie eine Fortbildung absolvieren? Dann ist für Sie das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ genau richtig.

Das Programm wurde 1991 von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Es wird angestrebt, begabte junge Fachkräfte aus Betrieben, Praxen und Verwaltungen bei ihrer Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung. In seinem Auftrag führt die Stiftung „Begabtenförderungswerk berufliche Bildung“ das Programm durch – gemeinsam mit Kammern und zuständigen Stellen in ganz Deutschland. Bei diesen zuständigen Stellen können Sie ein Stipendium zur Finanzierung eines Kurses Ihrer Wahl beantragen. Sie erhalten als Zuschuss bis zu 5.100,– €. Das Geld müssen Sie nicht zurückzahlen.

Förderungsfähiger Personenkreis

Sie können als Stipendiat in das Programm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ aufgenommen werden, wenn Sie eine duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben auf der Grundlage

Diese besonderen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

Sie müssen nachweisen, dass Sie zu den besonders erfolgreichen Fachkräften zählen. Diesen Nachweis erbringen Sie:

Gibt es eine Altersbeschränkung?

Ja. Sie müssen jünger als 25 Jahre sein. Aber es gibt Ausnahmeregelungen: Auf das Aufnahmealter können maximal 2 Jahre angerechnet werden.

Für welche SGD-Kurse können Sie Begabtenförderung beantragen?

Grundsätzlich werden folgende Lehrgänge gefördert:

  1. Fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der dualen Ausbildungsberufe. Zum Beispiel: Weiterbildung zum/zur Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachkaufmann/-frau, Fachwirt/in, Steuerfachwirt/in, Bilanzbuchhalter/in usw.
  2. Fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe
  3. Fachübergreifende Weiterbildungen. Zum Beispiel: EDV-Kurse
    (Word-Serienbriefe, Internetrecherche, Excel für Fortgeschrittene
    usw.), persönlichkeitsbildende Kurse (Konfliktmanagement, Rhetorik,
    Intensivsprachkurse usw.)

Sie können kein Stipendium aus dem Förderprogramm erhalten:

Kein Stipendium bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis
Gefördert werden grundsätzlich berufsbegleitende Weiterbildungen. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis von weniger als 15 Stunden Wochenarbeitszeit ist nicht ausreichend.

Ausnahme: Förderung auch bei Arbeitslosigkeit möglich!
Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie sich für das Programm bewerben. Die Voraussetzung: Sie weisen der Stelle, die für die Annahme Ihres Stipendiumantrages zuständig ist, Ihre Arbeitslosigkeit nach. Zusätzlich müssen Sie mit einem Nachweis belegen, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Hier finden Sie weitere Infos im Internet:

Allgemeine Informationen sowie Antragsformulare zum Download: www.begabtenfoerderung.de

Vertiefende Informationen: Zum Download die Broschüre „Richtlinie Begabtenförderung berufliche Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.bmbf.de/pub/begabtenfoerderung_berufliche_bildung.pdf

Nützliche Informationen von Stipendiaten für Stipendiaten sowie Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch: www.stipendiatennetz.org

 

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