Sie haben noch Fragen?
Wir antworten Ihnen gerne!
Die häufigsten Fragen im Überblick:
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch mehr über meinen Kurs wissen möchte?
- Wie anerkannt sind die Zeugnisse der Studiengemeinschaft Darmstadt?
- Erhalte ich Hilfe bei der Vorbereitung zu Prüfungen?
- Kann ich meinen Kurs und das Original-Lernmaterial vorher testen?
- Kann ich jederzeit anfangen?
- Gibt es Zuschüsse oder Vergünstigungen?
- Kann ich die Studiengebühren von der Steuer absetzen?
- Kann ich mich auf die persönliche Betreuung jederzeit verlassen?
- Kann ich den Lehrgang in kürzerer Zeit durcharbeiten und das Lernmaterial schneller erhalten?
- Was ist, wenn ich länger brauche. Zum Beispiel, weil ich krank werde oder aus anderen Gründen nicht so schnell studieren kann?
- Was bedeutet „Studiendauer“ und „Betreuungszeit“?
- Ich habe bereits Vorkenntnisse. Muss ich trotzdem den gesamten Lehrgang belegen?
- Sollte ich an den Seminaren teilnehmen?
- Welche Leistungen sind in den Studiengebühren enthalten?
- Wann erhalte ich mein Abschlusszeugnis oder Zertifikat?
- Welches Risiko gehe ich mit meiner Anmeldung ein?
- Kann ich auch anschließend noch vom Kurs zurücktreten?
- Ist die Teilnahme am Online-Campus waveLearn freiwillig?
- Muss ich für die Nutzung von waveLearn zusätzlich noch Gebühren zahlen?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um waveLearn zu nutzen?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch mehr über meinen Kurs wissen möchte?
Unser Beratungsteam ist für Sie da und beantwortet alle Ihre Fragen. Z. B. finden wir mit Ihnen heraus, welcher Lehrgang speziell für Sie der richtige ist, wenn Sie sich bei Ihrer Entscheidung noch nicht ganz sicher sind. Oder wir informieren Sie, wenn Sie noch vertiefende Fragen zu den Studienvoraussetzungen haben. Sie sind uns jederzeit willkommen zu einem kostenlosen Beratungsgespräch. Rufen Sie an unter: 0800 806 60 00 (gebührenfrei).
Oder senden Sie uns Ihre Fragen per E-Mail: beratung@sgd.de
Wie anerkannt sind die Zeugnisse der Studiengemeinschaft Darmstadt?
SGD-Abschlüsse sind in Industrie, Wirtschaft und Öffentlichkeit als Abschluss eines renommierten privaten Fernlehr-Institutes anerkannt. Denn die SGD ist die größte deutsche Fernschule und zudem die traditionsreichste. Im Lauf unserer fast 60-jährigen Erfahrung haben wir uns einen ausgezeichneten Ruf erworben. Zusätzlich sind alle SGD-Kurse staatlich geprüft und zugelassen.
Erhalte ich Hilfe bei der Vorbereitung zu Prüfungen?
Ja! Bei allen wichtigen Prüfungen bereiten wir Sie gezielt auf den Abschluss vor. Beispielsweise bei IHK-Prüfungen oder bei staatlichen Schulabschlüssen. Über 90 Prozent aller SGD-Kursteilnehmer, die in eine öffentlich-rechtlich oder staatliche Prüfung gehen bestehen diese erfolgreich.
Kann ich meinen Kurs und das Original-Lernmaterial vorher testen?
Ja, Sie können Ihren Kurs im Testmonat testen. Gleich nach Ihrer Studien-Anmeldung erhalten Sie das vollständige Lernmaterial für die ersten drei Monate. Sie können es dann einen Monat lang eingehend testen. Sagt es Ihnen nicht zu, können Sie es ohne Angabe von Gründen zurückschicken, ohne etwas bezahlen zu müssen.
Kann ich jederzeit anfangen?
Ja! Denn das ist ein wichtiger Vorteil, den Ihnen gerade ein SGD-Fernstudium bietet. Sie können bei uns sofort starten und sind nicht an feste Lernzeiten und –orte gebunden. Sie brauchen nicht zu warten, Sie können in wenigen Tagen Ihr Fernstudium beginnen.
Gibt es Zuschüsse oder Vergünstigungen?
Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse. So gewährt die SGD einen Gebührennachlass von 10 % für alle Bundeswehrangehörigen, Zivildienstleistenden, Arbeitslosen, Studenten, Auszubildende, Rentner und als Treue-Ersparnis für unsere ehemaligen SGD-Absolventen. Außerdem erhalten Sie für eine berufliche Umschulung unter Umständen staatliche Fördermaßnahmen (z. B. Meisterbafög oder Bildungsgutschein). Wir informieren Sie gern (siehe auch „Studienförderung und Finanztipps“). Auch Soldaten werden oft vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) unterstützt. Fragen Sie einfach nach.
Kann ich die Studiengebühren von der Steuer absetzen?
Sie können viele der Lehrgänge als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn der Kurs der Qualifizierung in Ihrem ausgeübten Beruf dient. Aber auch wenn Sie einen neuen Beruf erlernen oder sich neue Berufsfelder erschließen, sind Ihre Studiengebühren jetzt voll absetzbar. Bitte informieren Sie sich über Ihre genauen Steuerersparnisse bei Ihrem Finanzamt.
Kann ich mich auf die persönliche Betreuung jederzeit verlassen?
Ja! Vom ersten Studientag sind Ihre Fernlehrer für Sie da. Sie korrigieren Ihre Einsendeaufgaben. Zusätzlich stehen sie Ihnen aber auch bei allen Fragen zum Lernstoff zur Verfügung: schriftlich, telefonisch und bei den meisten Lehrgängen auch per E-Mail. Ihre Fernlehrer beantworten Ihre Fragen ausführlich und geben zusätzliche Hinweise.
Kann ich den Lehrgang in kürzerer Zeit durcharbeiten und das Lernmaterial schneller erhalten?
Beides ist möglich. Wir empfehlen Ihnen jedoch, zunächst den Testmonat zu absolvieren, damit Sie den Zeitaufwand richtig einschätzen können. Danach können Sie jederzeit mit uns eine Vereinbarung über eine schnellere Lieferung des Lernmaterials mit den entsprechenden Korrekturleistungen treffen.
Was ist, wenn ich länger brauche. Zum Beispiel, weil ich krank werde oder aus anderen Gründen nicht so schnell studieren kann?
In diesem Fall können Sie sich mehr Zeit zum Studium lassen. Denn wir bieten Ihnen den Service, dass Sie über die durchschnittliche Studiendauer hinaus Betreuungsleistungen der SGD und den Korrektur-Service der Fernlehrer in Anspruch nehmen können. Sprechen Sie uns einfach an – wir finden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung.
Was bedeutet „Studiendauer“ und „Betreuungszeit“?
Im Studienführer und auf der Studien-Anmeldung ist bei jedem Kurs die Studiendauer in Monaten angegeben. Dies ist eine durchschnittliche Studienzeit, nach ihr richten sich die jeweiligen Studiengebühren. Die im Studienführer angegebene Betreuungszeit hingegen ist ein besonderer Service und umfasst einen längeren Zeitraum als die durchschnittliche Studienzeit. Ihr Vorteil: Während der gesamten Betreuungszeit haben Sie Anspruch auf die kompletten Betreuungs- und Korrekturleistungen der SGD, ohne dass es Sie mehr kostet.
Ich habe bereits Vorkenntnisse. Muss ich trotzdem den gesamten Lehrgang belegen?
Ja, denn der Lehrgang ist eine in sich geschlossene Einheit. Wenn Sie Vorkenntnisse haben, können Sie ihn schneller durcharbeiten. Die Höhe der Studiengebühren bleibt dieselbe. Bei einigen Kursen bieten wir aber auch entsprechende Einstiegsstufen für Teilnehmer mit Vorkenntnissen an.
Sollte ich an den Seminaren teilnehmen?
Das SGD-Lernmaterial enthält den gesamten Wissensstoff, den Sie zum Erreichen des Lehrgangsziels beherrschen müssen. Wenn Sie allerdings das SGD-Zertifikat bzw. öffentlich-rechtliche oder staatliche Prüfungen anstreben, so ist der Seminarbesuch sehr zu empfehlen und bei einigen Lehrgängen auch Voraussetzung zur Prüfungszulassung. Denn im Seminar wird gezielt auf die Prüfung vorbereitet.
Damit Sie flexibel planen und die Seminarteilnahme mit Ihrem Berufsalltag vereinbar ist, bieten wir die Seminare mehrmals jährlich zu unterschiedlichen Terminen an. So wählen Sie aus den möglichen Terminen einfach den zu Ihrem Lernfortschritt passenden aus. Die Termine kommunizieren wir im Online-Campus waveLearn. Auf diese Weise erhalten Sie größtmögliche Planungssicherheit und können sich Ihre individuelle Seminarpla- nung zusammenstellen.
Welche Leistungen sind in den Studiengebühren enthalten?
In den Gebühren sind enthalten: das vollständige Lernmaterial, die Betreuung während des Lehrgangs durch die SGD und den Fernlehrer, die Beantwortung von Fachfragen zum Lernstoff, die Korrektur und Beurteilung Ihrer Einsendeaufgaben, die Nutzung des Online-Campus waveLearn sowie die Ausstellung eines SGD-Zertifikats oder Abschlusszeugnisses. Die Studiengebühren bleiben während der Dauer des gesamten Lehrgangs unverändert.
Wann erhalte ich mein Abschlusszeugnis oder Zertifikat?
Das Abschlusszeugnis wird ausgestellt, wenn Sie den Lehrgang erfolgreich absolviert und die vorgesehenen Aufgabenlösungen zur Korrektur und Beurteilung an die SGD eingesandt haben.
Das SGD-Zertifikat erhalten Sie, wenn Sie – wie beim Abschlusszeugnis – den Lehrgang erfolgreich absolviert und die vorgesehenen Aufgabenlösungen zur Korrektur und Beurteilung an die SGD eingesandt haben. Zusätzlich müssen Sie eine besondere Lehrgangsabschlussprüfung absolviert und bestanden haben.
Welches Risiko gehe ich mit meiner Anmeldung ein?
Sie gehen kein Risiko ein. Denn Ihr erster Monat ist ein Testmonat. Gefällt er Ihnen nicht, dann schicken Sie einfach am Monatsende das Lernmaterial an die SGD zurück. Sie haben dann keine weiteren Verpflichtungen mehr. Die bis dahin gezahlte erste Monatsrate für Ihre Studiengebühr erhalten Sie umgehend zurück.
Kann ich auch anschließend noch vom Kurs zurücktreten?
Ja, Sie gehen mit Ihrer Entscheidung für die SGD keine langfristigen Verpflichtungen ein. Sie können den Lehrgang auch zwischenzeitlich wieder kündigen. Die genauen Bedingungen finden Sie auf Ihrer Studien-Anmeldung.
Ist die Teilnahme am Online-Campus waveLearn freiwillig?
Ja. Jeder Kurs ist an waveLearn angeschlossen. Aber die Nutzung ist bei den meisten Lehrgängen freiwillig. Der Online-Campus ist eine reine Zusatzleistung zum Lehrgang. Sie können deshalb den Kurs auch ohne waveLearn genauso erfolgreich absolvieren. Bei wenigen Lehrgängen ist die Teilnahme fest vorgesehen. In den Info-Unterlagen zu Ihrem Kurs erfahren Sie, was für Ihren Kurs gilt.
Muss ich für die Nutzung von waveLearn zusätzlich noch Gebühren zahlen?
Nein, auf gar keinen Fall! Sie brauchen keine Extra-Gebühren zu zahlen. Wir bieten waveLearn als kostenfreie Serviceleistung rund um den Kurs, damit Sie Ihr Studium durch die Online-Unterstützung besonders bequem und effektiv durchführen können.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um waveLearn zu nutzen?
Sie brauchen einen Standard-Multimedia-PC oder einen Apple Macintosh, außerdem einen Internet-Anschluss. waveLearn ist optimiert für die Browser Internet Explorer ab Version 5.5, Netscape ab Version 7.x, Firefox ab Version 1.0 und Mozilla ab Version 1.4.



